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25. Mai 2023

USA: Schuldengrenze und Investments

Die USA haben sich selbst eine Schuldenobergrenze auferlegt, nur bis zu diesem Betrag dürfen sie sich Geld leihen. Sobald diese Grenze erreicht wird, muss sie der Kongress anheben oder auf die Ausgabenbremse steigen. Ansonsten droht im schlimmsten Fall die Staatspleite.

Robert Karas
Chief Investment Officer | Partner
Bank Gutmann Aktiengesellschaft
Robert Karas, Chief Investment Officer und Partner bei der Bank Gutmann

Grund genug, Ängste zu schüren und die Aufmerksamkeit auf spektakuläre Schlagzeilen zu lenken. Die Frage nach dem „was wäre, wenn“ ist tatsächlich heikel. Denn sollte der Kongress die Grenze nicht anheben, ist wirklich Feuer am Dach. Im Jahr 1917 wurde die Schuldengrenze erstmals in Amerika eingeführt und seit 1960 im Durchschnitt bereits mehr als ein Mal im Jahr angehoben. In Summe waren seither sogar 78 Anhebungen nötig. Das zeigt einerseits, dass wir diesen Film schon viele Male gesehen haben, aber auch, dass das Konzept einer absoluten Schuldengrenze fragwürdig ist.

Politisches Kleingeld

„Die Schuldengrenze wird auch zum 79. Mal angehoben werden. Davon bin ich überzeugt. Bis dahin wird jedoch das gesamte ideologische Spektrum versuchen, politisches Kleingeld rauszuschlagen“ betont Robert Karas, Chief Investment Officer bei Gutmann Private Bankers. Staatsanleihen der Vereinigten Staaten von Amerika sind weiterhin die sicherste Variante, US-Dollar Bestände festverzinslich mit der gewünschten Laufzeit zu veranlagen. Die USA begeben Anleihen in US-Dollar und damit in der Währung, die unbegrenzt „gedruckt“ werden kann. Warum also eine systemische Kernschmelze riskieren, indem man diese Schulden nicht bedient?

Auswirkung auf Investments

Die Verhandlungen rund um die Schuldenobergrenze können zu erhöhten Schwankungen bei Anleihen und Aktien führen. Doch ist Gutmann-Experte Karas davon überzeugt, dass die USA ihre Schulden weiterhin bedienen werden. Der 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten besagt: „…die Rechtsgültigkeit der gesetzlich genehmigten Staatsschulden der Vereinigten Staaten… darf nicht in Frage gestellt werden.“ Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Lösung kommen, könnte der oberste Gerichtshof im Zuge einer Klage einen Strich unter die immer wiederkehrende Aufregung ziehen. Fast wünscht man sich, dass es irgendwann dazu kommt. Aber eben nur fast, denn man sollte nicht mit dem Feuer spielen.

In der Gutmann Vermögensverwaltung wird die Übergewichtung von Aktien weiter beibehalten. Damit liegt der Aktienanteil der meisten Mandate fünf Prozentpunkte über der jeweiligen gewählten strategischen Aktienallokation.

Gutmann Private Bankers/HK

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