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9. Dezember 2021

Bald Klage gegen EZB?

Die EZB betreibt monetäre Finanzierung und muss sich möglicherweise mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, meint Hendrik Tuch, Leiter des Bereichs Fixed Income NL bei Aegon Asset Management. Eine Klage sei nicht auszuschließen.

Hendrik Tuch, Head of Fixed Income NL bei Aegon Asset Management
Hendrik Tuch, Head of Fixed Income NL bei Aegon Asset Management

Nach Tuch seien die Anleihekaufprogramme der Zentralbanken in der Vergangenheit zwar legitim und sie hatten vertragliche Gründe für ihre Maßnahme, diese Legitimität könnte jedoch mit der steigenden Inflation schwinden.

„Hardliner-Ökonomen“

Der Ansatz der EZB könnte gegen die EU-Verträge zur monetären Finanzierung verstoßen. Dies wiederum könnte zu einer rechtlichen Anfechtung durch Hardliner-Ökonomen führen, die mit dem Ansatz der EZB nicht einverstanden sind und eine Klage beim Verfassungsgericht einreichen, die dann an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet werden könnte, sobald die Formulierung zur wirtschaftlichen Unterstützung kein Gewicht mehr hat.

„Es ist klar, dass der Markt davon ausgeht, dass die EZB weiterhin einen erheblichen Teil, wenn nicht sogar das gesamte künftige Angebot an europäischen Staatsanleihen aufkaufen wird. Darüber hinaus erwartet der Markt, dass die EZB genügend Flexibilität bei der Zusammensetzung dieser Käufe zulässt, um Italien und andere hoch verschuldete Länder vor einem erheblichen Anstieg der Renditen zu schützen. Genau wie beim aktuellen Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP) dürfte das künftige Programm zum Ankauf von Vermögenswerten darauf abzielen, sowohl die Renditen von Staatsanleihen als auch die Spreads auf einem historisch niedrigen Niveau zu halten“, so Tuch.

Klage im Raum?

„Meiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass derartige Überlegungen im Rahmen des Maastricht-Vertrags angefochten werden, wenn sie eher der monetären Finanzierung von Staatsdefiziten als der Erfüllung des Inflationsziels der EZB dienen“, fügte er hinzu.

Tuch warnt, dass die EZB bald mit einer Klage des EuGH konfrontiert werden könnte, und die beschönigenden Worte der EZB-Direktoriumsmitglieder über die „Unterstützung der Wirtschaft“ nicht mehr lange tragen werden. „Die meisten EZB-Direktoriumsmitglieder folgen in ihren Reden immer noch der Linie der ‚fortgesetzten monetären Unterstützung der Wirtschaft‘, was eine ausreichend vage Aussage ist, um den EU-Vertragstest zu erfüllen“, kommentiert er.

Aegon/HK

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