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1. Februar 2022

Atomkraft: Gelassene Investoren

Am 27. Januar gab die EU-Kommission bekannt, dass sie den Rechtsakt zur Aufnahme von Erdgas und Kernenergie in die EU-Taxonomie tatsächlich am 2. Februar verabschieden will. Was bedeutet das nun für Investoren?

Dieser jüngste Kurswechsel, sorgt für heftige Diskussionen. „Für die Green-Bonds- und Impact-Strategien von NN Investment Partners (NN IP) und für andere umweltbewusste Investoren, die bereits eine grundlegende Meinung zu Gas und Kernenergie haben, dürften die Neuerungen jedoch nicht zu einer Änderung des Investitionsverhaltens führen“, so Isobel Edwards, Investmentanalystin für Green Bonds.

Alternative Energie im Fokus

Isobel Edwards, Investmentanalystin für Green Bonds bei  NN Investment Partners
Isobel Edwards, Investmentanalystin für Green Bonds bei NN Investment Partners

Der Weg der Weltwirtschaft zur „Normalität“ nach Corona ist langsam und alles andere als stabil. Die weltweite Energienachfrage hat sich jedoch bereits erholt und ist sogar auf das Niveau vor der Pandemie angestiegen. Dieser Anstieg verdeutlicht die zunehmende Versorgungsknappheit mit erneuerbaren Energien.

Zwar ist die Kapazität von Energiequellen wie Wind- und Solarenergie in den letzten Jahren beträchtlich gestiegen, doch die weltweite Energienachfrage nimmt insgesamt schneller zu. Um diese Versorgungslücke zu schließen, haben einige Politiker die Nutzung von Erdgas und Kernenergie gefordert, das hat dazu geführt, dass die Europäische Kommission Anfang des Jahres beschlossen hat, diese beiden Energiequellen in der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen.

Kernkraft: Keinen neuen Investments

„Wir vertreten eine Position zur Kernenergie in unseren Impact-Strategien und eine zu Erdgas in der Green-Bonds-Strategie“, so Edwards. „Für uns erfüllt Erdgas nicht die Anforderungen für die Erlösverwendung aus grünen Anleihen. Und innerhalb der Impact-Strategien von NN IP sind Investitionen in neue Kernkraftwerke, die nach 2019 gebaut werden, oder in Unternehmen, die nach 2019 neue Kernkraftwerke bauen, nicht möglich.“

Auch andere Vermögensverwalter werden nach Ansicht von Edwards wahrscheinlich keine Änderungen vornehmen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Investoren ihre Anlagepolitik aufgrund der EU-Ankündigungen ändern werden. Ich kenne nicht viele Vermögensverwalter, die sich bei ihren Anlageentscheidungen genau an diese Taxonomie halten. Im Moment bietet sie lediglich nützliche Orientierungshilfen und Best Practices für die einzelnen Branchen. Die betroffenen Fonds werden ab 2023 ihre Ausrichtung an der EU-Taxonomie offenlegen müssen.“

NN IP/HK

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