fbpx
2. Juli 2021

Tesla: Nächstes Kaufsignal?

Der professioneller Day- und Swingtrader Achim Mautz analysiert die Aktie von Tesla in einer Trendbetrachtung auf Basis von 6 Monaten: Im Juni hatte er bereits des Öfteren „die überaus attraktive technische Gesamtlage“ des US-Elektrofahrzeugherstellers beschrieben.

Wenig später kam es in der Tesla-Aktie zum erwarteten Breakout und die Kurse konnten die Konsolidierungsformation bei 620 USD deutlich nach oben durchbrechen“, so Mautz auf lynxbroker.de.

Noch Luft nach oben

„Kurz danach ging es steil nach oben und die Aktie legte +10% an Wert zu. Hier würde man eigentlich erwarten, dass ein Großteil der Anleger ihre Gewinne ins Trockene bringen würden, doch weit gefehlt. Der Verkaufsdruck der letzten Tage hielt sich in Grenzen und es bildete sich ein weiterer konstruktiver Wimpel. Dies zeigt uns, dass die Mehrheit der Investoren eher davon ausgeht, dass die Aktie noch höher gehen dürfte. Den möglichen Zielbereich auf bis zu 780 USD hatten wir bereits erörtert und dieser bleibt somit weiterhin aufrecht.“

Kausignale in Sicht

„Es ist durchaus möglich, dass die eingezeichnete kleinere Konsolidierung bereits heute (2.7.) oder am Montag nach oben gebrochen werden dürfte. Somit würde die Tesla-Aktie auch erstmals wieder in eine bullische Tendphase übergehen. Klare Kaufsignale würden wir bereits ab der Marke von 695 USD sehen. Danach stünde der Weg nach oben offen.

Sollte der Wimpel wider Erwarten nach unten gebrochen werden, wäre dies halb so schlimm, denn die gleitenden Durchschnitte der Perioden 20 und 50 sollten einen solchen Rücklauf auffangen und etwaige Kursverluste stoppen. Wir bleiben vorerst bullisch auf das Papier.“

TESLA ISIN: US88160R1014

Aussicht: BULLISCH

lynxbroker.de/HK

Dies ist eine Marketingmitteilung. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise und den Haftungsausschluss.Disclaimer: Diese Publikation ist eine Marketingmitteilung im Sinne des § 63 Abs. 6 Wertpapierhandelsgesetz und beinhaltet weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 85 WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie erfüllt deshalb nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen/Anlageempfehlungen. Für die LYNX B.V. Germany Branch (im Folgenden LYNX genannt) oder ihre Mitarbeiter besteht daher kein gesetzliches Verbot, vor Veröffentlichung der Information in den darin genannten Wertpapierprodukten zu handeln.

Zum Newsletter anmelden

Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich den GELD-Magazin Newsletter, als optimale Ergänzung zur Print-Ausgabe von GELD-Magazin!
Zwei Mal im Monat versenden wir den Newsletter mit Themen rund um den Finanzmarkt und Wirtschaft.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen.