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28. April 2021

Amazon: Spannung vor neuen Zahlen

Amazon wird am Donnerstag (29.4.) seine neuen Quartalszahlen vorlegen. Mit dem Anstieg am 27. April über 3.400 USD wurde ein Kaufsignal mit einem Kursziel bei 3.500 USD ausgelöst, schreibt Tobias Krieg, Head of Equity Research bei LYNX Broker.

Krieg: „Darüber dürften die runden Marken bei 3.600 oder 3.700 USD in den Fokus der Anleger geraten. Es wäre durchaus möglich, dass diese Kursziele noch vor Veröffentlichung der Quartalszahlen erreicht werden.“ Liefert Amazon herausragende Quartalszahlen, wird die Rallye wahrscheinlich weitergehen. Aber das wissen wir eben nicht.“

Amazon, ISIN: US0231351067

Amazon Chart
Chart vom 27.04.2021 Kurs: 3.409 Kürzel: AMZN – Tageskerzen

Vorher aussteigen?

„Ob man zuvor aussteigen sollte, ist zu diesem Zeitpunkte sehr schwer zu beantworten. Das hängt maßgeblich vom Handelsgeschehen bis Donnerstag ab. Je stärker die Aktie in den Tagen vor den Zahlen steigt, desto eher sollte man Gewinne mitnehmen. Statistisch gesehen ist die Lage nämlich recht eindeutig. Steigt eine Aktie im Vorfeld stark, ist die Chance recht hoch, dass sie anschließend korrigiert – und umgekehrt. In solchen Fällen wurde bereits zu viel vorweggenommen und dementsprechend kommt es nach den Zahlen zu einer umgekehrten Reaktion.“

Buy the rumors, sell the facts

Der Experte weiter: „Neben der Vorfreude auf Donnerstag beflügelt auch noch ein anderes Thema die Fantasie der Anleger. Amazon könnte unmittelbar vor einem Aktiensplit stehen und womöglich wird er bereits in dieser Woche beschlossen. Das ändert an der Unternehmensbewertung an sich zwar nichts, die Aktie wird aber für viele Kleinanleger zugänglicher.

Eine Stückelung von 3.400 USD pro Anteilsschein stellt viele vor gewisse Herausforderungen. Darüber hinaus könnte Amazon dadurch endlich die Bedingungen erfüllen, um in den Dow Jones Index aufgenommen zu werden.“

Lynx/HK

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Disclaimer: Diese Publikation ist eine Marketingmitteilung im Sinne des § 63 Abs. 6 Wertpapierhandelsgesetz und beinhaltet weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 85 WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie erfüllt deshalb nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen/Anlageempfehlungen. Für die LYNX B.V. Germany Branch (im Folgenden LYNX genannt) oder ihre Mitarbeiter besteht daher kein gesetzliches Verbot, vor Veröffentlichung der Information in den darin genannten Wertpapierprodukten zu handeln.

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