Geld zurück von der Bank
Wie österreichische Kreditnehmer rechtswidrig kassierte Gebühren zurückholen können, nachdem der OGH die jahrelange Praxis der Banken gekippt hat. Jetzt muss gehandelt werden, um Erfolg zu haben.
Wer in den vergangenen Jahrzehnten in Österreich einen Kredit aufgenommen hat, musste höchstwahrscheinlich eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlen. Typischerweise zwischen einem und vier Prozent der Kreditsumme – bei einem Wohnkredit über 200.000 Euro also schnell einmal 4.000 Euro oder mehr. Viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer wissen bis heute nicht, dass sie dieses Geld möglicherweise zurückbekommen können.
Was der OGH entschieden hat
Seit Februar 2025 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer ganzen Reihe von Urteilen klargestellt: Prozentual bemessene Kreditbearbeitungsgebühren sind in vielen Fällen unzulässig. Konkret erklärte das Höchstgericht in seiner Leitentscheidung (7 Ob 169/24i), dass solche Gebühren als „gröblich benachteiligend“ einzustufen sind – und damit nichtig. Die Begründung des OGH ist einleuchtend: Eine Gebühr, die allein als Prozentsatz der Kreditsumme berechnet wird, hat keinen sachlichen Bezug zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand der Bank. Warum sollte die Prüfung eines Kreditantrags über 300.000 Euro doppelt so viel kosten wie jene über 150.000 Euro?
Welche Banken betroffen sind
Grundsätzlich sind alle österreichischen Banken, die prozentuale Bearbeitungsgebühren verrechnet haben, betroffen. Konkrete Rückzahlungsaktionen gibt es bereits bei der BAWAG, der Santander Consumer Bank und der WSK Bank – in diesen Fällen haben die Banken nach Verhandlungen mit der Arbeiterkammer bzw. dem Verein für Konsumenteninformation Lösungen angeboten. Auch gegen die UniCredit Bank Austria hat der OGH bereits im Einzelfall auf Rückzahlung entschieden – in einem Fall über 20.850 Euro. Wichtig ist aber, dass das Schweigen einer Bank nicht bedeutet, dass kein Anspruch besteht. Die OGH-Urteile gelten dem Grundsatz nach für alle Institute, die vergleichbare Klauseln in ihren Kreditverträgen verwendet haben. Die Verjährungsfrist für bereicherungsrechtliche Ansprüche beträgt dabei in Österreich 30 Jahre ab dem Zeitpunkt der Zahlung (§ 1478 ABGB). Theoretisch können also auch Gebühren aus Krediten zurückgefordert werden, die vor Jahrzehnten abgeschlossen wurden.
Nur wer handelt, hat Chance auf Rückzahlung

Betroffene erhalten ihr Geld nicht automatisch zurück. Banken, die keine freiwillige Rückzahlungsaktion gestartet haben, werden von sich aus nicht aktiv. Wer seinen Anspruch nicht geltend macht, geht leer aus. Das gilt auch dann, wenn der eigene Anspruch nach aktuellem Recht eindeutig wäre. Wer also einen Kredit bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat, sollte zunächst den Kreditvertrag heraussuchen und prüfen, ob eine Bearbeitungsgebühr in Prozent der Kreditsumme verrechnet wurde. Ist das der Fall, empfiehlt sich eine rasche Prüfung des Anspruchs. In vielen Fällen besteht neben der Rückforderung der Gebühr selbst auch ein Anspruch auf gesetzliche Zinsen von vier Prozent pro Jahr – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Bei Gebühren, die vor Jahren oder Jahrzehnten entrichtet wurden, kann das einen erheblichen zusätzlichen Betrag bedeuten.
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Fazit
Die österreichische Höchstgerichtsbarkeit hat in diesem Thema eine klare Linie gezogen. Für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die damals eine Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, ist die rechtliche Ausgangslage so günstig wie nie zuvor. Wer jetzt handelt, hat gute Chancen, sein Geld zurückzubekommen. Wer wartet, riskiert, dass Verjährungsfristen ablaufen oder freiwillige Rückzahlungsaktionen der Banken ohne Anmeldung enden.
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