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11. April 2021

Sustainable Finance Action Plan der EU

LedererPabstSusanne Neu1
Dr. Susanne Lederer-Pabst dragonfly finance

Vor fünf Quartalen stellte die EU-Kommission den europäischen Green Deal vor. Das Ziel: klimaneutrales Wirtschaften bis 2050. Wie es seitdem weitergegangen und was heuer in Planung ist.

Kürzlich ist die Offenlegungs- oder Disclosure-Verordnung und somit ein weiterer Aspekt des EU-Aktionsplans für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums in Kraft getreten. Diese Verordnung sieht weitreichende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer vor.

Sustainable Finance Action Plan (SFAP)

Die EU versteht den SFAP als Arbeitsflow zur Unterstützung des Europäischen Green Deal, der private Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft leiten soll. Grundsätzlich basiert die Idee auf dem Prinzip der „ESG-Kriterien“. In der Ende 2019 beschlossenen Offenlegungs- oder Disclosure-Verordnung hat sich die EU dieser Definition der Finanzbranche angeschlossen. Die Verordnung definiert „nachhaltige Investitionen“ als solche, die zur Erreichung eines Umweltziels ODER eines sozialen Ziels beitragen UND in beiden Fällen gute Governance befolgen! Damit ist ESG in der Rechtsordnung der EU verankert und für viele Pflichten maßgeblich.

ESG ist in der Rechtsordnung der EU verankert

Damit eine Geldanlage aber als nachhaltig definiert werden kann, muss sich die Finanzbrache vorab auf bewertbare Nachhaltigkeitskriterien einigen. Dazu wurden die Taxonomien geschaffen, im Rahmen dieser die einzelnen Kriterien ausdiskutiert werden. Der Rahmen wurde somit gesteckt, dennoch herrscht unter den Marktteilnehmern nach wie vor Konfusion darüber, wie das alles im Detail aussehen soll.

Green Deal, Blaupause und Roadmap der EU-Kommission

50 nötige Maßnahmen definierte die Kommission zur Umsetzung des Green Deals, des Plans, der Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll. Unter anderem: Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausweitung des Emissionshandelssystems, CO2-Grenzausgleichssystem uvm. Konkrete Gesetzesinitiativen gab es bei der Präsentation keine. Abgesehen von zwei Ausnahmen kommen alle Legislativvorschläge vermutlich ab 2021.
Im Jänner 2020 legte die EU-Kommission erste konkrete Zahlen auf den Tisch: Eine Billion Euro soll der Green Deal kosten. Das Geld kommt von der Europäischen Investitionsbank, deren Finanzierungsprojekte zukünftig zur Hälfte dem Klimaschutz dienen müssen. Außerdem plant die EU-Kommission Etat-Umschichtungen – ein Viertel der Haushaltsgelder sollen für das Erreichen des Green Deals ausgegeben werden. Im April veröffentlichten dann die Europäischen Aufsichtsbehörden Vorschläge zu ESG-Offenlegungsstandards für Finanzmarktteilnehmer, Berater und Produkte. Im Juni folgte der Entwurf zur Änderungsverordnung MiFID II zur Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren, Risiken und Präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen. Im September übergab die Technical Expert Group die Arbeit an die „Platform on Sustainable Finance“ und die 57 Mitglieder der Gruppe wurden bekanntgegeben.

Was 2021 noch kommen soll

All die von der Kommission vorgelegten Strategien und Aktionspläne müssen nun als konkrete Gesetzesvorschläge ausgearbeitet werden. Viele von ihnen sollen dieses Jahr vorgelegt werden. Da sich die wirtschaftliche Lage in der Zwischenzeit geändert hat, wird die EU-Kommission im zweiten Quartal eine neue Industriestrategie vorlegen, um die Auswirkun­gen der Coronakrise einfließen zu lassen. Im Dezember 2021 sollte die Taxonomie zu den ersten zwei Umweltzielen und voraussichtlich auch die Annahme des delegierten Rechtsakts zu den restlichen Umweltzielen der Taxonomie durch die EU-Kommission in Kraft treten und im Dezember 2022 dann die Taxonomie zu den restlichen Umweltzielen. Das Programm bleibt engagiert!

LedererPabstSusanne Neu1
Dr. Susanne Lederer-Pabst dragonfly finance

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