Österreich: Schweres Erbe
Im Jahr 2025 werden in Österreich rund 21,5 Mrd. Euro an Vermögen vererbt, im Jahr 2050 voraussichtlich 41 Mrd. Euro. Darunter befindet sich ein beträchtliches Betriebsvermögen, für das sich aber nur schwer ein geeigneter Nachfolger finden lässt.
2022 wechselten bereits 7.110 Unternehmen den Eigentümer, 2015 waren es noch knapp 6.000. Bis 2029 stehen laut WKO rund 51.500 Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten vor einer möglichen Nachfolge. Wenn diese Nachfolgen nicht gelingen, stehen demnach mehr als 692.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Junge wollen anders leben
„Für Vertreter früherer Generationen hätte sich die Frage, ob sie den Familienbetrieb weiterführen oder nicht, nicht gestellt. Es wäre ihre Pflicht gewesen. Bei der heutigen jungen Generation ist das völlig anders“, so Guido Küsters, Präsident der Österreichischen Financial Planners.
Nach seinen Beobachtungen wollen etwa 30 bis 50 Prozent der Kinder das Familienunternehmen nicht übernehmen. Das liegt zum einen daran, dass die Nachfolger etwas anderes im Leben machen wollen oder ihnen die fachliche Kompetenz für die Übernahme fehlt. Andere wollen das Unternehmen verkaufen und damit ein gutes Leben führen. „Für die heutige Generation stellt sich meist die Sinnfrage im Beruf, während die ältere Generation die Arbeit in erster Linie als Existenzsicherung ansah. Das sind zwei unterschiedliche Herangehensweisen, und das macht die Nachfolge so schwierig“, erklärt Küsters. Doch wenn die Nachfolge ansteht, sollte man sich intensiv darauf vorbereiten und die Weichen frühzeitig stellen.
Kommunikation als Schlüssel
Das zeigt sich am Beispiel des Erbes eines Einzelunternehmens sehr gut. Man hat drei Monate Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Zwar fällt in Österreich keine Erbschaftssteuer an, wenn man das Unternehmen erbt, jedoch erbt man auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen, also auch seine Haftungen und Schulden. Gleichzeitig hat man aber auch die Möglichkeit, das Unternehmen zu verkaufen, weiterzuführen oder zu liquidieren. Wenn man es weiterführen möchte, muss man als Erbe allerdings eine Gewerbeberechtigung vorlegen. Außerdem kann eine Grunderwerbsteuer anfallen (nur bei Grundstücken) und die Unternehmensübertragung muss dem Finanzamt gemeldet werden. Schließlich ist auch eine umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlich. Um diese Komplexität zu bewältigen, ist eine frühzeitige Kommunikation mit der Familie erforderlich.
„Die Kommunikation zwischen Eltern und Kindern über die Nachfolge ist wohl das Wichtigste, ebenso die Klärung der Frage nach weichenden Erben (Erben, die nicht das Vermögen selbst erben, sondern eine Abfindung erhalten) denn etwaige andere Kinder könnten sich benachteiligt fühlen. Die ältere Generation sollte sich über alle betriebswirtschaftlichen Fragen im Klaren sein, die Steuern, Liquidität und den möglichen Verkauf der GmbH oder des Einzelunternehmens betreffen. Man sollte sich schon vorher mit dem Gedanken anfreunden, dass man nach der Übergabe an sein Kind akzeptieren muss, dass einem die Firma als Elternteil nicht mehr gehört und nun die jüngere Generation die Entscheidungen trifft“, schließt Küsters.
Verband Financial Planners/HK