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19. Januar 2021

Neuer Leitfaden für den digitalen Vertrieb

Fachverband der Versicherungsmakler und RA-Kanzlei Brandl & Talos präsentieren Know-how über geltende Rechtsvorschriften, Checklisten und Praxistipps für den digitalen Vertrieb von Versicherungsprodukten.

Ab sofort steht der neuen Leitfaden für den digitalen Vertrieb, den der Fachverband der Versicherungsmakler, in Kooperation mit dem Rechtsanwalt Martin Pichler und der RA-Kanzlei Brandl & Talos, herausgegeben hat, zur Verfügung. Auf rund 90 Seiten wird ein erster Überblick über die digitale Versicherungsvermittlung und die geltenden Rechtsvorschriften gegeben. Checklisten und zahlreiche Tipps aus der Praxis zeigen, welches Potential der richtige Einsatz digitaler Mittel haben kann. 

„Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art und Weise, wie wir mit- und zueinander kommunizieren, sie hat auch Einfluss auf unsere sozialen Beziehungen und auf unser Arbeitsumfeld. Neben den Fragen rund um die Themen der Datensicherheit und des Schutzes vor Cyberkriminalität, müssen wir die Chancen des digitalen Wandels ergreifen. Das digitale Bewusstsein muss zu einer digitalen Orientierung sämtlicher Geschäftsprozesse führen. Nur wer sich der Digitalisierung stellt, wird in Zukunft bestehen“, zeigt sich Angelika Sery-Froschauer, Obfrau der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ, am Dienstag anlässlich eines Online-Pressegespräches überzeugt.

Checklisten und zahlreiche Tipps

Bei der Gestaltung ihres Online-Auftritts haben Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten freie Hand. Wie die Webseite aussieht, ob Social-Media-Kanäle genutzt und Verträge über Fernkommunikation abgeschlossen werden, entscheiden die Makler selbst. Der rechtliche Rahmen sollte dabei jedoch stets beachtet werden. Im aktuellen Leitfaden für den digitalen Vertrieb wird anhand von Checklisten und zahlreichen Tipps aus der Praxis gezeigt, wie ein rechtskonformer digitaler Vertrieb aufgebaut werden kann.

Neben digitalem Unternehmensauftritt, Urheberrecht, Informationspflichten und digitales Signieren werden im Leitfaden für Digitalen Vertrieb unter anderem auch der virtuelle Kundenkontakt und digitale Beratungs- und Vermittlungsprozess ausführlich erörtert.

IDD gilt auch für digitalisierte Verkaufsprozesse

„Die IDD erfasst alle Formen des Vertriebs von Versicherungen. Die Richtlinie gilt daher auch für digitalisierte Verkaufsprozesse. Es soll hinsichtlich Aufklärung und Beratung für den Kunden keinen Unterschied machen, ob er ein Versicherungsprodukt im klassischen Weg oder online erwirbt. In der Praxis zeigen sich bei der Digitalisierung der Prozesse jedoch gewisse Tücken. Was im persönlichen Kundenkontakt noch ganz einfach umzusetzen ist, wird im digitalen Umfeld teilweise zur technischen Herausforderung. Entscheidend ist, dass Kunden auch im digitalen Vertrieb die vorgeschriebenen Informationen und Aufklärungen zum jeweils richtigen Zeitpunkt erhalten müssen. Schon beim Konzipieren des Wunsch- und Bedürfnistests ist zu beachten, dass es möglicherweise im gesamten Verkaufsprozess keinen persönlichen Kontakt zwischen dem Makler und dem Kunden gibt“, betont Martin Pichler.

In einem zukünftigen zweiten Band will der Fachverband der Versicherungsmakler auf noch näher auf Datenschutz und Datensicherheit eingehen und auch die technische Seite der digitalen Vertriebsform beleuchten. „Wir freuen uns, zu diesem Projekt beigetragen zu haben – als Kanzlei, die bereits seit Jahren Versicherungsmakler betreut, war es für uns selbstverständlich, die Branche bei der Vorbereitung für den Sprung in die Zukunft zu unterstützen“, unterstreicht Raphael Toman von Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH.

Fachverband der Versicherungsmakler/Sj

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