Nachrangdarlehen: Vorsicht
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA informiert zu Risiken bei qualifizierten Nachrangdarlehen und erklärt, worauf Anlegerinnen und Anleger bei diesem Produkt achten sollten. Vorsicht ist jedenfalls geboten.
Die FMA widmet sich in der aktuellen Ausgabe der Informationsreihe „Reden wir über Geld“ qualifizierten Nachrangdarlehen – einer riskanten Finanzierungsform, die häufig bei Immobilien- oder Unternehmensprojekten eingesetzt wird.

Totalverlust möglich
Die Experten: „Bei qualifizierten Nachrangdarlehen leihen Anleger:innen einem Unternehmen Geld – meist für Immobilien- oder Unternehmensprojekte. Im Insolvenzfall werden diese Darlehen erst nach allen anderen Gläubigern bedient – es gibt keinen Anspruch auf Einlagensicherung oder garantierte Rückzahlung. Oft bleibt für die Nachranggläubiger nichts übrig. Die Rückzahlung kann zudem verschoben werden, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Ein Totalverlust ist möglich. Es bestehen keine Mitspracherechte oder Gewinnbeteiligungen.“
Hohe Zinsen sollen das Risiko ausgleichen. Die FMA warnt jedoch: „Hohe Zinsversprechen ohne nachvollziehbares Geschäftsmodell sind ein Warnsignal. Investieren Sie nur bei transparenten Anbietern und setzen Sie nur Geld ein, dessen Verlust Sie verkraften können. Die FMA empfiehlt, die Nachrangklausel im Vertrag besonders sorgfältig zu prüfen. Sie regelt, dass Zins- und Rückzahlungen nur erfolgen dürfen, wenn das Unternehmen finanziell gesund ist und keine Risiken durch die Zahlung entstehen. Die Klausel muss transparent und rechtlich wirksam formuliert sein – andernfalls kann sie unwirksam sein.“
Fazit: Hochriskant
Qualifizierte Nachrangdarlehen sind keine sicheren Geldanlagen, sondern hochriskante Investments mit Totalverlustrisiko. Die FMA rät Anleger:innen, sich umfassend zu informieren und bei Unsicherheiten unabhängigen Rat einzuholen.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ mit dem Titel „Stellen Sie sich ganz hinten an!“ ist hier erhältlich.
FMA/HK