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31. März 2022

Investments mit Impact

Harald Kolerus 2-e1666618640728
Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

Impact-Investing ist in Mode, aber worum handelt es sich dabei eigentlich? Und was hat es mit Artikel 8 oder Artikel 9 Fonds auf sich? Diesen und vielen anderen Fragen wurde beim „5. Sustainable Investor Summit“ auf den Grund gegangen.

Sustainable Investor Summit

Der gemeinsam durch ICF und FNG ausgerichtete Summit in Wien beschäftigte sich mit allen Themenbereichen der nachhaltigen und verantwortlichen Kapitalanlage. Bei einer der vielen Podiumsdiskussion wurde auch der Impact börsennotierter Aktien und Fonds analysiert. 

Teilnehmer waren Alfred Kober, Head of Equities Security KAG, Uli Krämer, Chief Investment Officer Kepler-Fonds, Wolfgang Pinner, Head of Corporate Resposibility Raiffeisen Capital Management und Mara Schneider, Senior Associate, SRI, Quoniam Asset Management.

Mehr Impact erwünscht

Hintergrund: Die Offenlegungsverordnung der EU-Kommission verpflichtet seit rund einem Jahr Unternehmen im Finanzsektor dazu, darzustellen, wie nachhaltig ihre Produkte sind. Einen Fokus bilden hier sogenannte Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9 Fonds.

Artikel 6 Produkte gelten als „normale“ Fonds und legen zumindest keinen offiziellen Wert auf ESG-Aspekte.

Artikel 8 Fonds berücksichtigen ökologische bzw. soziale Kriterien bei der Auswahl ihrer Investmentinstrumente. Sie werden gerne als ESG-Fonds oder „hellgrün“ bezeichnet.

Artikel 9 Fonds müssen explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen, also einen positiven Impact anstreben (z.B. Reduktion von CO2 Emissionen). Versehen sind sie daher mit dem Etikett „dunkelgrün“. Sie gelten somit als besonders nachhaltig.

Wichtige Orientierungshilfe

Kober macht es anschaulicher: „In Artikel 9 Fonds wird dargelegt, was mit dem Geld der Anleger passiert und wie es wirkt. Das Österreichische Umweltzeichen ist eine Orientierungshilfe für solche Produkte. Es wird aber auch noch heftig darüber diskutiert, wie man Impact genau definiert. Ist es die reine Messung des Outputs oder etwa die Intensität von Engagement und Shareholder-Aktivitäten?“

Auch Pinner ist vom Österreichischen Umweltzeichen überzeugt, aber ebenso vom FNG-Siegel für nachhaltige Finanzprodukte: „Beide Standards stehen für hoch-nachhaltige Fonds.“ Mit einem Blick in die Zukunft meint er: „In der Kategorie nach Artikel 6 werden nur sehr wenige Fonds überbleiben.“

Verwirrende Paragrafen

Wobei man bei den Experten nicht nur zwischen den Zeilen heraushört, dass sie sich mehr Definitions-Stringenz seitens des Gesetzgebers erwarten. Schneider: „So ist es etwa noch gar nicht klar, wie man den Impact von Artikel 9 Fonds überhaupt messen kann. Mich würde freuen, wenn wir nicht so sehr über die Kategorisierung in Artikel 8 oder 9 reden würden, sondern mehr über die Inhalte der Fonds.“

Krämer fügt abschließend hinzu: „Wir bewegen uns jetzt hauptsächlich im Artikel 8-Bereich und testen uns an die Artikel 9-Welt heran. In Zukunft wünsche ich mir mehr Klarheit, welche Kriterien ein Artikel 8 oder ein Artikel 9 Fonds erfüllen muss.“

Harald Kolerus 2-e1666618640728
Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

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