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8. September 2022

Gewinnsteuer: Nachteile überwiegen

WIFO-Experten lehnen die derzeit heiß diskutierte Zufallsgewinnsteuer ab. Mögliche Nachteile für den Standort Österreich wären nicht auszuschließen. Zu favorisieren sei hingegen eine Stromkostenbremse mit Preisobergrenze.

Strommast

Häufig sind krisenhafte Ereignisse für bestimmte Sektoren mit Zufallsgewinnen verbunden. In der aktuellen Energiekrise verzeichnen insbesondere manche Stromerzeuger im Vergleich zur Vorkrisenzeit zusätzliche Gewinne.

Die Kosten der Krise

Aktuell wird über die Einführung einer Zufallsgewinnsteuer diskutiert, um die betroffenen Unternehmen oder Sektoren an der Finanzierung der Krisenkosten zu beteiligen. Sieben EU-Länder haben bereits eine Zufallsgewinnsteuer implementiert oder planen deren Einführung.

In einem Research Brief argumentieren die WIFO-Experten Michael Böheim, Michael Peneder und Margit Schratzenstaller gegen eine solche Steuer: Der vergleichsweise geringe Anteil, der von Zufallsgewinnen an österreichischen Energieversorgungsunternehmen bei privaten Investorinnen und Investoren verbleibt, würde die Einführung einer Gewinnsteuer nicht rechtfertigt.

Dr. Margit Schratzenstaller, Senior Economist bei WIFO
Dr. Margit Schratzenstaller, Senior Economist bei WIFO

Gefährdeter Standort

In der Analyse heißt es unter anderem: „Schließlich gibt es standortpolitische Bedenken, die darauf beruhen, dass eine Ad-hoc-Besteuerung von Zufallsgewinnen zur Unsicherheit über den künftigen Steuersatz führt und damit das Vertrauen der Investor*innen in die Stabilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Glaubwürdigkeit der Politik belastet.“ Im Falle multinationaler Unternehmen bestehe außerdem die Gefahr der Verlagerung der steuerpflichtigen Gewinne in nicht oder niedriger besteuernde Drittländer.

Es gibt aber auch weitere mögliche Nachteile bzw. offene Fragen, zum Beispiel: „Wie erfolgt bei einer nicht allgemein auf alle Unternehmen erhobenen Zufallsgewinnsteuer die Abgrenzung der besteuerten Branchen, Sektoren bzw. Unternehmen? Sollen auch Energieunternehmen, die erneuerbare Energien produzieren bzw. vertreiben, besteuert werden? Sollen alle oder nur große Unternehmen besteuert werden?“

„Strombremse“ bevorzugt

Fazit der Experten: „Eine Stromkostenbremse mit einer Preisobergrenze für ein definiertes Grundkontingent des Stromverbrauchs scheint daher die klügere Maßnahme zu sein, vorausgesetzt, dass die Energieversorgungsunternehmen bloß die aktuellen Beschaffungs- oder Produktionskosten (mit kalkulatorischem Gewinnaufschlag) ersetzt bekommen.“

WIFO/HK

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