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7. Juni 2023

FlexKapG erleichtert Gründung von Start-ups

Ende Mai wurde das Startup-Paket zur Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft, kurz FlexKapG oder FlexCo, als neue Kapitalgesellschaftsform in Österreich und zur Etablierung von Mitarbeiter:innenbeteiligung vorgestellt. Felix Kirkovits, Rechtsanwalt bei FSM Rechtsanwälte, gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Felix Kirkovits,
Felix Kirkovits, Rechtsanwalt bei FSM Rechtsanwälte

Die Bundesregierung will Österreich für Start-up-Gründer:innen attraktiver machen. Damit das auch gelingt, präsentierten Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner ein Maßnahmenpaket für den heimischen Innovations-Standort. Der entsprechende Ministerialentwurf zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde am 30.05.2023 veröffentlicht und sieht insbesondere folgende Neuerungen vor, die ab 01.11.2023 in Kraft treten sollen:

*) Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH von 35.000 Euro auf 10.000 Euro, wobei bei Gründung mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen sind.

*) Gesellschaftsrechtliche Mitarbeiter:innenbeteiligung durch eine neue Anteilsklasse: Möglichkeit zur Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen im Ausmaß von bis zu 25 % des Stammkapitals, die zwar ein Teilnahme-, aber kein Stimmrecht in der Generalversammlung begründen:

Pauschaler Steuersatz (75 % nach KESt, 25 % zu ESt) sowie Begünstigungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten.
– Rahmenbedingungen: maximal 100 Angestellte, Umsatz von nicht mehr als 40 Millionen Euro und unter 10 Jahre alt.

*) Erleichterung bei Umlaufbeschlüssen: Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass für eine schriftliche Abstimmung das Einverständnis aller Gesellschafter:innen nicht notwendig ist und die Einhaltung der Textform ausreicht.

*) Anteilsübertragungen und Übernahmeerklärungen (Kapitalerhöhung) sind nun auch durch anwaltliche oder notarielle Urkunde möglich (nicht nur in Notariatsaktsform).

*) Der Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die Gesellschaft ist bis zu einem Drittel des Stammkapitals zulässig.

*) Flexible Kapitalmaßnahmen wie bei der AG: bedingte Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital.

*) Einfache und unbürokratische Umwandlungsmöglichkeit in eine AG oder GmbH.

FSM/SJ

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