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20. September 2021

EU-Whistleblower-Richtlinie

Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, diese bis Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass auch Österreich diese Verpflichtung erfüllen wird. Demnach wären Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verpflichtet, bis 17.12.2021 ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ab Dezember 2023 wären auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein solches zur Verfügung zu stellen.

Ziel ist es, damit die sichere und anonyme Meldung von Verstößen und Missständen zu ermöglichen. CMS unterstützt Unternehmen dabei, sich auf die Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie vorzubereiten. „Es geht sowohl um die effiziente als auch gesetzeskonforme Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie. Nicht zuletzt deshalb, weil Unternehmen selbst davon profitieren“, erklärt Rainer Wachter, Partner und Leiter des Bereichs Compliance bei CMS Wien.

Rainer Wachter, Partner und Leiter des Bereichs Compliance bei CMS Wien
Rainer Wachter, Partner und Leiter des Bereichs Compliance bei CMS Wien

Die Richtlinie zielt auf Verstöße gegen geltendes EU-Recht ab. Der CMS Experte sieht hier für Unternehmen auch eine zusätzliche Chance: „Eine Ausweitung auf nationales Recht oder sämtliche Compliance-Verstöße kann mit geringem Aufwand erfolgen und wird von unseren Klienten häufig in Anspruch genommen, da noch mehr Missstände aufgedeckt und abgestellt werden können, was die Effizienz des Compliance Systems eines Unternehmens wesentlich verstärkt.“

Vorteile des CMS Hinweisgebersystems

Das CMS Hinweisgebersystem erfüllt alle Anforderungen, die an ein wirksames und modernes System in Zusammenhang mit Whistleblower-Meldungen gestellt werden. Mithilfe dieses digitalen Tools entfällt das Einrichten eigener elektronischer Postfächer oder telefonischer Hotlines. Die Hinweise werden richtlinienkonform und über absolut sichere Kommunikationskanäle aufgenommen. Zudem werden Hinweisgeber hinsichtlich Anonymität, Vertraulichkeit und Sanktionsrisiken geschützt. Hinweisgeber, die dank einer solchen professionellen Lösung auf den richtigen Umgang mit ihren Meldungen vertrauen können, werden auch nicht zu Whistleblowern, die sich an externe Stellen, Medien und die Öffentlichkeit wenden.

Optimale Verknüpfung aus technischer und rechtlicher Unterstützung

Vor allem aber kommen Klientinnen und Klienten von Beginn an in den Genuss des umfangreichen Know-how und der langjährigen Erfahrung von CMS mit Whistleblowing Systemen, Compliance-Management-Systemen und den in diesem Zusammenhang relevanten Rechtsgebieten (etwa Arbeits- und Datenschutzrecht).

Die eingehenden Meldungen werden von CMS gesichtet und ein erfahrenes Compliance-Team nimmt eine Ersteinschätzung vor. Falls gewünscht, wird auch der Sachverhalt in einer internen Untersuchung näher untersucht und werden entsprechende Handlungsempfehlungen unterbreitet. Selbstverständlich werden Unternehmen bei Bedarf auch vor Behörden und Gerichten vertreten.

CMC/SJ
Fotocredit: Adobe Stock © Thomas Bethge



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