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13. Mai 2021

Cashback und Geld zurück

Jeder kennt Cashback, jeder hat wahrscheinlich schon irgendwann und irgendwo einmal ein Produkt gesehen, ob nun im stationären Handel oder Internet, auf dem in großen Buchstaben „GRATIS TESTEN UND GELD ZURÜCK ERHALTEN“ prangerte. Aber ist Cashback nur etwas für Schnäppchenjäger?

Cashback-Aktionen sind zweifelsohne keine dezenten bzw. subtilen Werbemaßnahmen, aber sie scheinen angesichts der Fülle an Angeboten aus unterschiedlichen Kategorien und Warengruppen wohl doch rentabel zu sein für Händler und Unternehmen – womit feststeht, dass auch Käufer für derlei Aktionen zu haben sind. Aber ist Cashback nur etwas für populäre Massenwäre und Alltagsprodukte?

Shoppen mit Cashback- und Geld-zurück-Aktionen bedeutet Einkaufen für lau!

Schenken ohne Eigennutzen? Kann das sein?

Einkaufen und Artikel verschiedenster Art geschenkt bekommen, ohne auch nur einen Cent zahlen zu müssen, kann das sein? Was zweifelhaft erscheinen mag, ist bereits gang und gäbe – und eine effektive Marketingstrategie vieler Unternehmen, die digital im Internet Handel betreiben.

Nicht selten sind entweder indirekt auf Rabatt-, Coupon- und Schnäppchenportalen, die es mittlerweile auch für den deutschen Markt en masse gibt, oder direkt in den Online-Shops von Händlern aus den unterschiedlichsten Branchen lukrative Cashback- und Geld-zurück-Aktionen zu entdecken. Zwar handelt es sich bei diesen Portalen nicht um interessante Tech-Firmen für ein privates Investment, monetäre Vorteile kann man trotzdem aus ihnen ziehen.

Mittlerweile ist es für manch einen Sparfuchs fast schon zum Hobby geworden, sich prall gefüllte Warenkörbe mit diversen Artikeln zusammenzustellen – auch wenn sie manche Produkte gar nicht selbst verwenden – und am Ende keinen einzigen Euro dafür zu zahlen.

Man beachte! Im Gegensatz zu populären Bonusprogrammen von Anbietern wie Payback müssen Kunden zur Teilnahme an Cashback-Aktionen keine Punkte oder Ähnliches anhäufen, meist ist bis auf wenig aufwendige Bedingungen keine weitere Voraussetzung zu erfüllen. Allerdings muss fast ausnahmslos zugestimmt werden, persönliche Daten an den Verkäufer zu übermitteln, was allein für die Kostenerstattung auf das persönliche Girokonto notwendig ist. Trotzdem ist es ratsam, die AGB bzw. Teilnahmebedingungen der jeweiligen Cashback-Aktion etwas näher zu betrachten, um sicherzustellen, was der Anbieter mit den eigenen Datensätzen tun darf oder auch nicht.

Doch wie funktioniert das? Meistens geschieht dies über eine App oder direkt über das Bankkonto. Nachdem Verbraucher die angebotenen Produkte bestellt haben und gratis testen konnten, reichen diese beim Händler beispielsweise den Kaufbeleg ein. So ergibt sich eine für alle Akteure attraktive Situation. Unternehmen können ihre meist neuen Produkte bewerben und Verbraucher diese ohne finanzielles Risiko erwerben, nutzen, verbrauchen o.Ä. und entscheiden, ob sie diesen Artikel in Zukunft nochmals gegen Entgelt kaufen möchten.

Das ist wichtig bei „Gratis testen“-Aktionen

Bevor Verbraucher sich entscheiden, Cashback- oder Geld-zurück-Aktionen tatsächlich in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, sich umgehend über alle wesentlichen Dinge vorab zu informieren. Zwar ist die Teilnahme meist nicht sonderlich schwierig und sein Cashback zu erhalten ist wenig komplex, trotzdem gibt es hier und da einige Tücken.

Die zentralen Kriterien sind:

  • Aktionszeitraum: Viele Cashback- und Geld-zurück-Aktionen sind zeitlich befristet und nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums verfügbar. Nur selten sind Cashback-Aktionen ohne zeitliche Begrenzung nutzbar.
  • Kennzeichnung: Oftmals sind die Artikel, die als Cashback- oder Geld-zurück-Aktion offeriert werden, gesondert gekennzeichnet. Meistens unterscheidet sich die Verpackung vom restlichen Produktportfolio – doch nicht immer.
  • Anbieter: Nicht jeder Anbieter und jedes Online-Geschäft wirbt mit Cashback. Um nicht plötzlich mit leeren Händen dazustehen, sollte im Vorfeld überprüft werden, wo es die Aktionsprodukte zu kaufen gibt.
  • Belege: Der Bon bzw. Beleg für den Kauf eines Cashback-Produkts spielt bei derlei Sonder-Aktionen eine wichtige Rolle, nur so die Rückerstattung des Kaufpreises möglich ist. In der Regel muss der Beleg digital hochgeladen oder per Post eingeschickt werden. Was für Cashback zu tun ist, wird von den Anbietern meist aber sehr transparent dargelegt.
  • Kontingent: Gratisprodukte im Rahmen einer Aktion sind äußerst beliebt und meist schnell vergriffen. Daher werden die Aktionsprodukte pro Person oder Haushalt beschränkt.

Gratisprodukte beanspruchen – der Prozess

Sind Artikel ausgewählt und Aktionen gefunden, kann es in der Regel losgehen. Wie der schrittweise Weg zu kostenlosen Produktproben verläuft, ist meistens für jede Aktion ähnlich festgelegt.

  1. Profis werden auf ihrer Schnäppchenjagd eine Einkaufsliste anfertigen. Diese sollte alle Aktionsprodukte aufführen, die man testen möchte.
  2. Da die meisten Cashback-Artikel sind eher Massenware und nicht hochpreisig. Kategorien wie Haushalt oder Hygiene sind häufig vertreten. Viele Artikel zum Gratistesten findet man in Supermärkten oder in der Drogerie.
  3. Nach dem Einkauf, ob im Geschäft oder online, muss man sich auf alle Fälle den Kassenbon bzw. Kaufbeleg mitgeben oder zuschicken lassen. In den meisten Fällen muss dieser auf der jeweiligen Seite des Unternehmens digital hochgeladen werden, dafür genügt oft ein Foto mit dem Handy oder eine gescannte Kopie. Wichtig ist dabei, dass alles einwandfrei lesbar ist. Mitunter ist es aber auch notwendig, den Original-Kaufbeleg per Posteinzureichen. In solch einem Szenario ist es sinnvoll, die entsprechenden Produkte getrennt voneinander zu kaufen.
  4. Je schneller man den Beleg an den Händler übermittelt bzw. zurücksendet, desto zügiger erhält man sein Geld zurück auf das eigene Konto.

Alternativen zu Cashback

Cashback- und Geld-zurück-Aktionen sind nicht die einzigen Wege, um gratis Produkte testen zu können. Viele Händler bzw. Produzenten bieten über die Homepage kostenlose Produktproben an, die ohne Verbindlichkeiten bestellt werden können.

Vorsicht, Datenfalle!

Manche Aktionen setzen zur Teilnahme die Preisgabe persönlicher Daten voraus. Meist handelt es sich zwar nur um eine E-Mail-Adresse, trotzdem sollte man hinschauen, was mit dieser persönlichen Info am Ende angestellt werden könnte.

Mitunter sind aber auch weitere persönliche Datensätze einzureichen. Hier sollte immer mit einer gewissen Vorsicht agiert werden, vor allen Dingen wenn es sich um Produktproben handelt, die nicht über die eigentliche Herstellerseite angeboten wurden. 

Darüber hinaus sind manche der Gratisproben nicht vollends ohne Kosten verbunden. Da die jeweiligen Artikel per Post verschickt werden, fallen zum Beispiel manchmal auch mal Versandkosten an. Um neben der Datenfalle auch die Kostenfalle zu umgehen, sollten aus diesem Grund alle relevanten Informationen des Angebots im Vorfeld eingeholt werden. Dann lohnt sich Cashback aber auch nicht nur für Schnäppchenjäger.

Bildquelle: gonghuimin468 / Pixabay
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