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1. Februar 2021

Amtsenthebung Trumps: Eher unrealistisch

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Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

Ab der zweiten Februarwoche beginnen für Donald Trump, die USA und die ganze Welt spannende Zeiten. Es entscheidet sich, ob das „Enfant Terrible“ für kommende Präsidentschaftswahlen gesperrt wird. Wie stehen die Chancen dafür? Das GELD-Magazin hat bei dem bekannten Politologen Peter Filzmaier nachgefragt.

Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier
Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier ist Experte für Demokratiestudien und Politikforschung, tätig ist er unter anderem an der Donau-Universität Krems sowie der Karl-Franzens-Universität Graz.

Für Europäer klingt es skurril, dass ein Ex-Präsident des Amtes enthoben werden soll. Aber hier geht es ja in Wirklichkeit darum, dass Trump in Zukunft von einer Kandidatur verbannt werden soll …

Politisch steht natürlich ein mögliches Kandidatur-Verbot im Mittelpunkt des europäischen Interesses, doch juristisch macht eine Amtsenthebung im Nachhinein durchaus Sinn. Entscheidend ist ja nur, dass das Amtsenthebungsverfahren während der Amtszeit eingeleitet wurde. Das ist der Fall, auch wenn erst später entschieden wird. Wäre das nicht möglich, so könnte ja jeder Präsident in den letzten Tagen oder Wochen seiner Amtszeit sozusagen alles anstellen, weil sich ein Abschluss des Amtsenthebungsverfahrens „eh nicht mehr ausgeht“. Selbst wenn er – das sind laut Verfassung Amtsenthebungsgründe – „Landesverrat, Bestechlichkeit im Amt oder andere schwere Verbrechen oder Vergehen“ begangen hat. Dass man das dann nicht mehr ahnden kann, das wäre genauso skurril.

Was den künftigen Ausschluss von bundespolitischen Ämtern und somit entsprechenden Kandidaturen betrifft, so ist das gar nicht automatisch vorgesehen. Es hängt davon, ob die Mehrheit im Repräsentantenhaus in ihrem Beschluss und ihrer Schrift für eine Amtsenthebung das ebenfalls anführt. Im Fall Trump ist das geschehen, daher stimmt der, in gewisser Weise als Gericht fungierende Senat, als zweite Kammer auch darüber ab.

Kann man schon abschätzen, wie lange das Verfahren dauern wird? Droht ein „Ende nie“?

Es gibt keine bestimmte Frist, die in der Verfassung steht. Also haben wir nur wenige Erfahrungswerte aus bisherigen Verfahren, die sich mit „ein paar Monate“ zusammenfassen lassen. Wie Sie richtig sagen, kann das aber eben nur eine Schätzung sein, nicht mehr. Für Endlosverzögerungen sehe ich allerdings wenig Gründe. Denn sobald eine Seite die Mehrheit für oder gegen die Amtsenthebung und somit ein Kandidatur-Verbot zu haben glaubt, wird diese Mehrheit auch an einer baldigen Abstimmung interessiert sein.  

Wie schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Prozess für Trump negativ ausgeht?

Stand Anfang Februar scheinen sich die Republikaner nun doch nicht geschlossen von Trump abwenden zu wollen. Die einfache Mehrheit für eine Amtshebung ist sicher, da es aber dafür im Senat eine Zweidrittelmehrheit braucht, ist es Stand heute eher unwahrscheinlich, dass Trump noch rückwirkend des Amtes enthoben wird und nicht mehr kandidieren darf.

Harald Kolerus 2-e1666618640728
Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

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