GELD-Magazin, Oktober 2019

angesparte Guthaben bei Pensionsan­ tritt steuerbegünstigt in die Pensions­ kasse übertragen und dadurch in eine le­ benslange Rente umwandeln lassen. Das soll in Zukunft auch für all jene Men­ schen möglich sein, in deren Unterneh­ men noch keine Pensionskassen-Lösung vereinbart ist. Ihnen soll es mittels eines „General-Pensionskassenvertrags“ (mit standardisierten Bedingungen) ebenfalls offenstehen, ihre Abfertigung an eine Pensionskasse zu übertragen und da­ durch eine lebenslange Rente zu erhal- ten. Zakostelsky: „Das würde allen Öster­ reicherinnen und Österreichern die Mög­ lichkeit einer Zusatzpension eröffnen.“ „ABFERTIGUNG NEU“ NUTZEN Ein weiterer Vorschlag ist wiederum rein auf die Vorsorgekassen gemünzt und betrifft die Verlängerung der soge­ nannten Liegedauer. Die Intention ist, dass der in der Vorsorgekasse ange­ sammelte Betrag für die „Abfertigung Neu“ bei einem Dienstnehmerwechsel nicht gleich entnommen wird – wie das derzeit oft der Fall ist. Die neue Konzep­ tion sieht vor, dass grundsätzlich die Lie­ gedauer bis zum Übertritt in die Rente verlängert und erst dann ausgezahlt oder in eine Pensionskasse übertragen wird. Zakostelsky: „So könnte mit der Abferti­ gung Neu eine respektable Basis für ein Zusatzeinkommen im Alter geschaffen werden.“ Dabei soll für Härtefälle gesorgt sein: Für jemanden, der mehr als zwei Monate arbeitslos ist und in finanzielle Engpässe gerät, sollte die Entnahme des angesammelten Betrages zwischenzeit­ lich durchaus möglich sein. Die Umset­ zung der Forderungen hält Zakostelsky für durchaus realistisch, „weil sie eine durchgehende Systematik zwischen Pen­ sions- und Vorsorgekassen aufweisen, keine großen ideologischen Hürden zu meistern sind und die Umsetzung ein­ fach ist. Jetzt ist die Politik gefragt.“ WEITERE VORTEILE Abgesehen von dem weiten Feld der Politik genießen Unternehmen bereits heute die Möglichkeit, im Rahmen der Zweiten Säule für sich selbst und ihre Mitarbeiter interessante Lösungen zu finden. Das beste Beispiel bieten hier „aufgefettete“ Pensionen via betrieblicher Vorsorge statt Gehaltserhöhungen. Das erspart Steuer sowie Lohnnebenkosten und ist darüber hinaus absetzbar (sie­ he Beitrag rechts). Weitere Möglichkeiten für Unternehmen, wenn auch nicht klas­ sisch im System der Zweiten Säule ver­ ankert, bieten etwa betriebliche Grup­ pen-Krankenversicherungen. Sie sind ein gutes Bindungsinstrument (Firma bezahlt die Zusatzversicherung) zwi­ schen Arbeitgerbern und Arbeitnehmern, sie ziehen Schlüsselkräfte an und bieten überdies günstigere Prämien für Grup­ pen. Doris Wendler, Vorstandsdirektorin Wiener Städtische Versicherung, meint dazu: „Gesundheitsvorsorge ist den Men­ schen wichtig. Somit ist das ein Bereich, von dem auch Arbeitgeber profitieren könnten – mit der betrieblichen Gesund­ heitsvorsorge. Ein Incentive, das jedem Mitarbeiter einen Mehrwert bietet und an das Unternehmen bindet. Eine Win-win- Situation, die noch von zu wenigen Be­ trieben erkannt und genützt wird.“ OKTOBER 2019 – GELD-MAGAZIN | 79 Betriebliche Vorsorge | VERSICHERUNG „Für das gesamte Pensionssystem steigt die Bedeutung der betrieblichen Vorsorge stetig.“ Andreas Zakostelsky, Fachverband der Pensionskassen „Die betriebliche Gesundheitsvorsorge ist jedem Mitar- beiter wichtig und bindet ihn an das Unternehmen.“ Doris Wendler, Vorstand, VIG PENSION UND LOHN Die Einzahlung in eine Pensionskasse (PK) statt einer Gehaltserhöhung erweist sich als günstige Lösung. Denn der Arbeitnehmer er­ hält durch die Arbeitgeberbeiträge in die PK letztlich einen höheren monatlichen Betrag, als durch eine entsprechende Lohnerhö­ hung. Das dadurch in der Pension höhere verfügbare Einkommen nützt ihm persön­ lich, und die höhere Kaufkraft der wachsen­ den Bevölkerungsgruppe der Pensionisten stärkt die österreichische Volkswirtschaft. » » Beispiel 1: Wenn der Arbeitgeber den Lohn um 100 Euro erhöht, erhält der Arbeitnehmer nach Anzug von Steuern und Sozialversiche­ rungsbeiträgen nur 70 Euro netto mehr. Für den Arbeitgeber fallen aber durch Lohnnebenkosten insgesamt Gesamt­ kosten von 135 Euro an. » » Beispiel 2: Zahlt der Arbeitgeber 100 Euro ins Pen­ sionskassenmodell ein, fallen keine Lohn­ steuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Der Arbeitnehmer erhält die 100 Euro somit in der Pension ohne Abzüge und für den Arbeitgeber bleiben die Gesamtkos­ ten bei ebenfalls 100 Euro. Weiters: Pen­ sionskassenbeiträge sind Betriebsausga­ ben und können daher vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden (sie reduzieren den steuerlichen Gewinn und damit die zu zahlende Einkommensteuer des Arbeitgebers).

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