GELD-Magazin, Nr. 4/2026

Ausgabe Nr. 4/2026 – GELD-MAGAZIN . 73 Vorbild Schweden: Mischung aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung 16 Prozent des Bruttolohns fließen in die klassische Umlagerente (Inkomstpension – ähnlich dem österreichischen System, bei dem die heutigen Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren). 2,5 Prozent des Bruttolohns fließen verpflichtend in die Prämienrente. Dieses Geld wird auf ein individuelles Anlagekonto gebucht. In Schweden können Bürger theoretisch aus hunderten privaten Investmentfonds wählen, wo ihre 2,5 Prozent angelegt werden sollen. Wer sich nicht entscheiden möchte oder kann, landet automatisch im staatlichen Standardfonds namens AP7 Såfa. Dank seiner Größe liegen die jährlichen Gebühren bei unter 0,1 Prozent. Bis zum 55. Lebensjahr wird das Kapital überwiegend bzw. vollständig in globale Aktien investiert, danach schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet. So verbindet das Modell langfristige Renditechancen mit zunehmendem Schutz vor dem Pensionsantritt. Über die vergangenen zwei Jahrzehnte erzielte der Fonds mehr als zehn Prozent Rendite pro Jahr. Konten fließt. Wer sich zwischen den hunderten privaten Investmentfonds nicht entscheiden kann oder will, dessen Beiträge wandern dann automatisch in den staatlichen Standardfonds AP7 Såfa, der in den vergangenen zwei Jahrzehnten mehr als zehn Prozent Rendite pro Jahr erzielte. Laut OECD stammen 82 Prozent des heimischen Alterseinkommens aus öffentlichen Zahlungen – der OECD-Schnitt liegt hingegen bei 57 Prozent. Zahlen wie solche zeigen, wie stark der Reformdruck ist, wenn man bedenkt, dass rund ein Viertel des Budgets verwendet wird, um die Lücke im Umlagesystem, die mit dem Anstieg des Anteils der Pensionisten weiterwächst, zu finanzieren. Jedoch, solange das staatliche Pensionsniveau hoch bleibt, fehlt vielen der Anreiz zur privaten Vorsorge, so Bonin: „Eine kapitalgedeckte Säule könne deshalb nicht isoliert von der Reform der ersten Säule betrachtet werden.“ Daher verlangt Bonin eine offene Diskussion darüber, wer die Kosten dafür schultern soll. „Es braucht einen neuen Generationenvertrag.“ Der Übergang von einem umlagefinanzierten zu einem stärker kapitalgedeckten System verursacht zunächst eine Doppelbelastung: Die laufenden Pensionen müssen weiter finanziert werden, während gleichzeitig Kapital für die jüngeren Generationen aufgebaut wird. Diese Kosten könnten nicht verschwinden, sondern müssten zwischen heutigen Pensionisten, Erwerbstätigen und künftigen Generationen verteilt werden, erklärt Bonin. Eines bleibt jedoch gewiss: „Je länger mit einer Reform gewartet werde, desto schwieriger werde der Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks.“ Abschied von der Kapitalgarantie Ganz untätig war die österreichische Bundesregierung jedoch nicht. 2027 tritt der General-Pensionskassenvertrag in Kraft. Die Abfertigung Neu erfasst rund vier Millionen unselbstständig Beschäftigte, während die Pensionskassen derzeit rund eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigte zählen. Künftig können Beschäftigte ihr Guthaben aus der Abfertigung Neu freiwillig in eine Pensionskasse übertragen und dort langfristig für eine Zusatzpension veranlagen. Durch den Verzicht auf die bisherige Kapitalgarantie entstehen dabei größere Spielräume für eine langfristige und renditeorientiertere Veranlagung am Kapitalmarkt. Die Kapitalgarantie war schließlich auch ein wesentlicher Grund für den Niedergang der 2003 gestarteten staatlich geförderten Zukunftsvorsorge. Nach der Finanzkrise 2008 bremste die Kombination aus hoher Aktienquote und Kapitalgarantie die Produkte zunehmend aus, woraufhin sich fast alle Anbieter aus dem Markt zurückzogen. Auch die deutsche Riester-Rente basierte lange auf einer staatlich geförderten, freiwilligen Vorsorge mit Garantieanforderungen. Mit der Reform ab 2027 sollen staatlich geförderte Altersvorsorgedepots nun erstmals vollständig ohne Garantiekomponente in Aktien und andere Kapitalmarktanlagen investieren können. Angleichung der KESt Zurück also zur diskutierten Mindesthaltefrist in der privaten Vorsorge. Eine steuerliche Begünstigung für langfristige Kapitalanlagen hätte auch Auswirkungen auf die Attraktivität der Lebensversicherungsprodukte. Immerhin werden allein in Österreich pro Arbeitstag rund 26 Millionen Euro an Leistungen aus der Lebensversicherung an die Versicherten ausbezahlt. Für den Versicherungsverband Österreich (VVO) gilt dabei das Prinzip Fairness. „Sollte es im Rahmen von Wertpapierveranlagungen zu Steuervorteilen bei der Kapitalertragsteuer (KESt) kommen (z.B. Vorsorgedepot), sind systemlogisch im Sinne eines Level-PlayingFields auch analoge Steuervorteile bei der Versicherungssteuer von Lebensversicherungen vorzusehen“, so die VVO auf Anfrage. „Andernfalls würde es zu einer Benachteiligung von jenen Personen kommen, die sich bewusst dazu entschlossen haben, mit Lebensversicherungen langfristig zu sparen.“ Um bei der Fairness bei der Besteuerung zu bleiben: Bonin appelliert dafür, den Steuerunterschied zwischen Zinserträgen aus Spareinlagen (25 %) und den Kapitalerträgen bei Wertpapieren (27,5 %) aufzuheben „im Sinne der Gleichstellung“.

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