72 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 4/2026 Die ÖVP hat kürzlich erneut eine Diskussion über eine steuerfreie Aktienveranlagung nach einer Mindesthaltefrist von zehn Jahren zur Stärkung der privaten Altersvorsorge angestoßen. Die Koalitionspartner bewerten den Vorstoß allerdings unterschiedlich: Während die NEOS eine Abschaffung der KESt nach einer bestimmten Haltefrist befürworten, lehnt die SPÖ den Vorschlag strikt ab – er sei zu teuer und komme vor allem nur Besserverdienenden zugute. Bislang ist private Vorsorge für WertpapierSparer in Österreich im internationalen Vergleich ein hartes Brot. Dafür sorgt unter anderem die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent auf Kursgewinne und Dividenden von Wertpapieranlagen sowie die laufende Besteuerung von Erträgen etwa bei thesaurierenden ETFs. Anders als in Deutschland gibt es zudem keinen jährlichen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Dort bleiben bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Dabei gab es in Österreich bereits bis 2011 eine KESt-Befreiung nach einer Behaltefrist von einem Jahr. Auch die OeNB sieht eine Steuerbefreiung nach einer bestimmten Behaltefrist grundsätzlich im Einklang mit den Zielen der europäischen Spar- und Investitionsunion. Die Steuerbefreiung soll Kleinanlegern einen einfacheren und sichereren Zugang zu den Kapitalmärkten ermöglichen, langfristig Vermögens- und Altersvorsorge aufbauen und privates Sparvermögen, das häufig auf zinsarmen Bankkonten liegt, für produktive Investitionen innerhalb der EU mobilisieren. „Eine steuerliche Begünstigung längerfristiger Veranlagungen kann dazu einen Beitrag leisten“, so die OeNB. Sie ist zudem überzeugt, dass eine steuerliche Behaltefrist Anreize für eine stärkere und längerfristige Beteiligung privater Haushalte am Kapitalmarkt schaffen könnte. Viele EU-Länder versuchen bereits private Veranlagungen an den Kapitalmärkten attraktiver zu machen. In Tschechien sind Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen bereits heute steuerfrei, wenn die Wertpapiere mindestens drei Jahre gehalten wurden. Seit 2026 gilt die Befreiung unabhängig von der Höhe des Veräußerungsgewinns. Freiwillige Modelle problematisch Ob diese Steuererleichterungen allein eine Erleichterung für das Pensionssystem darstellen, wird eher skeptisch betrachtet. Für den Leiter des IHS-Instituts, Holger Bonin, ist das Verhältnis zwischen umlagefinanzierter erster Säule und kapitalgedeckter Vorsorge (betrieblich und privat) entscheidend in der Betrachtung der Reform. „Eine Reform müsse beides miteinander verzahnt denken“, so Bonin im Gespräch mit dem GELD-Magazin. Eine bloße Förderung privater Vorsorge hält Bonin für wenig zielführend. Erfahrungen etwa mit der deutschen Riester-Rente zeigten, dass freiwillige Modelle vor allem jene erreichen, die ohnehin über ausreichende finanzielle Mittel und Finanzwissen verfügen. Man dürfe sich nicht auf die Eigenverantwortung verlassen, wenn es um Kapitalbildung und Vermögensbildung geht: „Es ist gar nicht so sehr, dass die Leute nicht wollen, sondern sie können zumeist schlicht nicht.“ Zudem seien private Vorsorgeprodukte nicht automatisch besser. Nötig seien, laut Bonin, daher „kostengünstige Standardprodukte“, die einfach und breit diversifiziert sind. Als Vorbild nennt er Schweden, wo ein Teil der Beiträge verpflichtend auf individuelle, kapitalgedeckte VERSICHERUNG . Dritte Säule Dritte Säule stärken Steueranreize für Aktien, Vorsorgedepots ohne Kapitalgarantie oder verpflichtende Modelle sollen die private Altersvorsorge stärken. Doch reicht eine starke dritte Säule aus, um das Pensionssystem langfristig zu entlasten? CHRISTIAN SEC Credit: © Matphoto Deutschland: Steueranreize fürs Kapitalmarktsparen Der Kaufpreis einer Vorsorgewohnung umfasst im Regelfall jedenfalls: 1.000 Euro Freibetrag Kapitalerträge bleiben bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. 30 Prozent bei Aktien-ETFs Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Ab 2027: neues Altersvorsorgedepot Das neue Modell ersetzt Riester und soll ohne verpflichtende Kapitalgarantie auskommen. Auf Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro jährlich gibt es bis zu 540 Euro staatliche Grundzulage; zusätzlich sind Kinderzulagen möglich. „Es braucht einen neuen Generationenvertrag.“ Holger Bonin, Leiter des österreichischen Instituts für Höhere Studien (IHS)
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