GELD-Magazin, Nr. 5/2023

Momentum Institut und Arbeiterkammer argumentieren mit ungleich verteilten Vermögen für eine Besteuerung von Wohlhabenden. Vermögen in Österreich ungleich verteilt Quelle: Arbeiterkammer, HFCS 2017 Ärmsten 50% 10% der Reichsten besitzen zusammen 66% des Vermögens Das reichste 1% 3% 39% 16% 11% 31% Weitere 40% 4% 3% 5% Wer hat welchen Anteil am Nettovermögen Credit: Siegrid Cain/Zürcher Kantonalbank Österreich 12 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 5/2023 dies bereits besteuert wird, bevor es angespart, investiert oder eben auch vererbt wird. Eine stichhaltige Argumentation? Darauf sagt Schratzenstaller: „Dieses Argument ist bei einer entsprechenden Ausgestaltung der Besteuerung von Vermögen nicht stichhaltig. Eine Erbschaftssteuer beispielsweise führt, wenn sie bei den Erbinnen und Erben erhoben wird, nicht zu einer Doppelbesteuerung, weil sie aus Sicht der Erben einen neuen Zufluss an Leistungsfähigkeit darstellt, der von den Betroffenen noch nicht besteuert werden musste. Zudem steigt insgesamt die Abgabenbelastung nicht, wenn vermögensbezogene Steuern im Rahmen einer aufkommensneutralen Abgabenstrukturreform erhöht werden, die mit den zusätzlichen Einnahmen andere Abgaben reduziert.“ Ein weiteres Argument gegen Vermögensbesteuerung lautet: Sie würde für Steuerflucht sorgen. Ist das stimmig? Die Wifo-Expertin relativiert gegenüber dem GELD-Magazin: „Studien zeigen, dass bei einer allgemeinen Vermögenssteuer die Gefahr von Ausweichreaktionen relativ hoch ist. Bei einer Erbschaftssteuer ist Steuervermeidung und Steuerflucht dagegen weniger stark ausgeprägt. Das liegt an besseren Kontrollmöglichkeiten, beispielsweise gibt es bei Erbschaften notarielle Meldepflichten. Aber auch der mangelnde Wille von potentiellen Erblassern, sich mit Möglichkeiten zur Vermeidung der Erbschaftssteuer auseinanderzusetzen, weil sie nicht an ihre Sterblichkeit erinnert werden wollen, spielt eine Rolle. „Linke“ und „Gstopfte“ Ziehen wir ein Fazit: Es gibt gute Argumente gegen und für unterschiedliche Formen der Besteuerung von hohen Vermögen. Schade ist, dass in der politischen Diskussion zumeist nicht fachlich argumentiert wird. Die Befürworter werden dann schnell einmal als „linke Agenten“ bezeichnet, die Gegner als „Gstopfte“. Bitte Argumente auf den Tisch legen, dann kann der Wähler bei der „Millionenfrage“ mitentscheiden. BRENNPUNKT . Steuerpolitik Was sind die steuerlichen Vorteile von Stiftungen in Österreich? Genau betrachtet, gibt es nur mehr wenige steuerliche Vorteile in einer österreichischen Privatstiftung. Am meisten profitieren Privatstiftungen bei Unternehmensveräußerungen, die im Besitz der Stiftung sind. Hier wird im Rahmen der Veräußerung bei entsprechender Planung keine Steuer auf den Gewinn fällig. Am Ende des Tages – bzw. der Stiftung – kommt es jedoch auch zu einer Besteuerung der Substanz, auch wenn dies weit in die Zukunft verschoben werden kann. Dadurch entsteht im besten Fall ein beachtlicher Stundungseffekt. Können Stiftungen vor einer allfälligen Vermögens- bzw. Erbschaftssteuer schützen? Vor Vermögenssteuern wahrscheinlich nicht. Sollte es zu einer solchen in Österreich kommen, werden wohl auch die Vermögen von Stiftungen erfasst werden. Alles andere würde keinen Sinn machen. Vor einer Erbschaftssteuer mit großer Wahrscheinlichkeit ja, wobei auch hier Möglichkeiten vorhanden wären, auf das Vermögen zuzugreifen, etwa in Form eines Erbschaftssteueräquivalentes. Es gab bekanntlich zahlreiche Änderungen im Stiftungsrecht – wie attraktiv ist dieses Instrument heute in Österreich noch? Privatstiftungen in Österreich sind durch mannigfaltige Änderungen unattraktiver geworden. Sie machen unserer Meinung nach dann Sinn, wenn es vorrangig um den Erhalt von Familienvermögen geht, vor allem bei Unternehmensnachfolge und -weiterführung – was ja auch im ureigensten Sinn einer Stiftungskonstruktion ist. Das erkennt man daran, dass von insgesamt mehr als 4.000 gegründeten Stiftungen heute nur mehr knapp 3.000 existieren. Es ist zu beobachten, dass auch österreichische Investoren sich verstärkt nach Liechtenstein orientieren, wenn es um das Thema Stiftungen geht. Dort wurden zahlreiche Erleichterungen in die Gesetze eingebaut, welche die Gründung und Handhabung von Stiftungen vereinfachen. Silvia Richter, Vorstand Zürcher Kantonalbank Österreich . INTERVIEW „Genau betrachtet, gibt es nur mehr wenige steuerliche Vorteile in einer österreichischen Privatstiftung.“

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