GELD-Magazin, Dezember 2022 / Jänner 2023

58 . GELD-MAGAZIN –Jänner 2023 0123456789012 Verbraucherschutz: Klage gegen denVerbund DIE ZAHL DES MONATS 25 Jahre Recht auf Grundversorgung. Der Verbraucherschutzverein (VSV) des Konsumentenschützers Peter Kolba hat im Streit um die Frage, ob alle Stromkunden oder nur „Schutzbedürftige“ Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben, nun erste Klagen gegen den Verbund eingebracht. Kolba hält die Beschränkung der Grundversorgung in mehreren Landesgesetzen für verfassungswidrig, denn alle Verbraucher und Kleinunternehmer hätten das Recht sowohl bei Strom als auch bei Gas eine Grundversorgung durch einen Lieferanten ihrer Wahl zu beantragen. „Die Klagen gegen den Verbund sind für betroffene Energiekunden risikolos“, so Kolba, denn der Prozessfinanzierer Padronus übernehme gegen eine Erfolgsprovision das Prozesskostenrisiko. Erste Group. Vor 25 Jahren, am 4. Dezember 1997, wurde der Börsengang der Erste Bank durch die Notierung an der Wiener Börse realisiert. Mit einem Volumen von umgerechnet rund 510 Millionen Euro war es die bis dahin größte Aktienemission in der österreichischen Börsengeschichte und spielte eine Schlüsselrolle bei der Expansion der Erste Group. Sie übernahm Finanzinstitute in Ungarn (1997 und 2003), der Tschechischen Republik (2000), in Kroatien (2000-2002), der Slowakei (2000), in Serbien (2005) und Rumänien (2005). Neben der Expanson in diese Kernmärkten kamen weitere Tochtergesellschaften in Moldawien (1998), Slowenien (1999 und 2006), Bosnien und Herzegowina (2006), Nordmazedonien (2008) sowie Montenegro (2009) hinzu. Heute betreut die Erste Group als Universalbank rund 16 Millionen Kunden in sieben Kernmärkten der Region. Credits: beigestellt Börsenunwort 2022 „Übergewinnsteuer” Wien. Die Vertreterinnen und Vertreter der österreichischen Finanzbranche haben „Übergewinnsteuer“ zum Börsenunwort des Jahres 2022 gewählt. Der Begriff „Übergewinn“ wird ambivalent verwendet: Im Rechnungswesen steht er für jene Gewinne, die die Kapitalkosten übertreffen; in der aktuellen medialen Debatte wird häufig negativ behaftet von einem angeblich die Norm übersteigenden Gewinn gesprochen. Der Branche ist klar, dass ein „Normgewinn“ nicht existiert und die Diskussion – bis hin zur staatlichen „Abschöpfung“ – dem Wirtschaftsstandort schadet. Das heurige Börsenunwort löst das im letzten Jahr geisternde „Inflationsgespenst“ (Börsenunwort 2021) ab. In den Jahren davor konnten sich „coronabedingt“ (2020), „Brexit“ (2019), „Strafzölle“ (2018) und „Negativzinsen“ (2017) durchsetzen. AKTIEN . Kurzmeldungen Neues Gesetz. Die Pandemie erzwang auch für den Austro-Kapitalmarkt Sonderregeln: Auf Basis des gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Gesetzes und der gesellschaftsrechtlichen Covid-19-Verordnung wurden von 2020 bis jetzt die allermeisten Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften virtuell abgehalten. Begleitet von der Diskussion, wie es „danach“ weitergehen soll: virtuelle HVs continued, zurück zur Präsenz-HV, oder hybrid (s. Gastbeitrag „Zukunft der Hauptversammlungen“ im GELD-Magazin Mai 2022, S. 53)? Da die AGs und die Aktionäre Rechts- und Planungssicherheit wollen, ist das Justizministerium gefordert. Dieses hat in der Zwischenzeit einen Entwurf für ein „Bundesgesetz über die Durchführung virtueller Gesellschafterversammlungen“ formuliert. Der spezifiziert die Formen „Einfache virtuelle Versammlung“, „Moderierte virtuelle Versammlung“, „Hybride Versammlung“ sowie „Sonderbestimmungen für börsenotierte Aktiengesellschaften“. Aus Ministeriumssicht hat sich die Durchführung von Gesellschafterversammlungen unter Einsatz technischer Kommunikationsmittel in der Praxis bewährt, weshalb nun eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle sowie hybride Versammlungen geschaffen werden soll. Jedoch sollen, im Unterschied zur Pandemiesituation, solche Gesellschafterversammlungen nur zulässig sein, wenn dies in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Aber bevor aus einem Entwurf ein gültiges Gesetz wird, werden die Sonderregeln wohl nochmals prolongiert werden. „Dauerhafte Gesetzesgrundlage für virtuelle und hybride Hauptversammlungen ist noch in Diskussion." Manfred Kainz, Finanzjournalist Hauptversammlungen: Qual derWahl der Durchführungsform

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