GELD-Magazin, September 2021

A n zahlreichen Stellschrauben wurde in den letzten Jahr- zehnten gedreht, um das Pensi- onssystem zukunftsfit zu machen. Dabei ging es vor allem darum, den Zugang zur Frühpension zu erschweren oder nur mit empfindlichen Abschlägen zu gewähren. Der letzte Coup dazu ist die Abschaffung der sogenannten Hacklerpension – also die abschlagfreie Frühpensionierung für Men- schen ab 45 Beitragsjahren – mit 2022. Al- les Maßnahmen also, die die Menschen dazu bringen sollen, wirklich bis zum ge- setzlichen Pensionseintrittsalter zu arbei- ten. Die Entwicklung über einen längeren Zeitraum zeigt jedoch, dass das tatsächliche Antrittsalter 1970 sogar noch höher war als es heute ist, zugleich stieg jedoch seither die Lebenserwartung um über zehn Jahre. Dies bedeutet, wie der Pensionsexperte Prof. Bernd Marin ausführt, dass der Le- benszeitgewinn seit 1970 faktisch zu hun- dert Prozent in die Pension bzw. Freizeit fließt. Dänemark z.B. verfolgt genau den entgegengesetzten Weg. Dort fließen ab 2030 die Langlebigkeitszuwächse zur Gän- ze in die Arbeitszeit. Der österreichische Weg jedoch bewirkt stetig steigende Pensi- onsausgaben und hohe Belastungen für Bei- trags- und Steuerzahler. Zur Lösung dieses Problems gibt es kurz gesagt drei Möglich- keiten, wie Prof. Bernd Marin erklärt. Er- stens die Erhöhung der Beitragssätze, zwei- tens die Kürzung der Pensionen oder drit- tens die Erhöhung des Pensionsantrittsal- ters. Da weder eine weitere Erhöhung der Beitragssätze noch eine Kürzung der Pensi- onen gesellschaftlich erwünscht und ökono- misch sinnvoll ist, sieht der Experte nur die Erhöhung des Pensionsantrittsalters als gangbaren Weg. Aber auch wenn man sich darauf einigen könnte, beherrschen zwei unterschiedliche Positionen und mögliche Wege dabei die Diskussion. Auf der einen Seite sind die Vertreter, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter nicht antasten wollen, und lediglich versuchen, das faktische Pen- sionsalter an das Gesetzliche anzugleichen. Auf der anderen Seite sind diejenigen, die die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsan- trittsalters für notwendig erachten. Angleichung des Faktischen an das Gesetzliche Die Politik tut sich jedenfalls sehr schwer mit der Anhebung des gesetzlichen Pensi- onsalters. Dies zeigte sich schon bei der An- gleichung des Pensionsantrittsalters der Frauen (derzeit bei 60 Jahren) an das der Männer. Schon 1990 forderte der VfGH die Aufhebung des ungleichen Pensionsantritts- alters von Männern und Frauen vom Ge- setzgeber. Ab 2024 wird nun Schritt für Schritt bis 2033 das Frauenpensionsalter an VERSICHERUNG . Pensionen Hackeln, solange es geht Dass wir in Zukunft länger arbeiten müssen, scheint ob der Tatsache der demografischen Entwicklung klar. Welcher Weg zu einem höheren Pensionseintrittsalter beschritten werden soll, darüber herrscht Uneinigkeit. CHRISTIAN SEC Credit: beigestellt Steigende Ausgaben für Pensionen imVerhältnis zum BIP Im Jahre 1980 betrug der Anteil der Ausgaben der Pensionsversicherung am BIP noch 5,8 Prozent, heute sind es schon rund zehn Prozent. Quelle: Statistik Austria Anteil am BIP 1980 12% 10% 8% 6% 4% 1990 2000 2010 2015 2020 „Ich kann den ‚Unfug‘, nur das faktische Pensionsalter muss dem gesetzlichen angenähert werden, nicht mehr hören.“ Prof. Bernd Marin, Pensionsexperte 80 . GELD-MAGAZIN – September 2021

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