GELD-Magazin, Juni 2021

D ie erste Hürde vieler Jungfamilien sind meist fehlende oder zu ge- ringe Eigenmittel. Diesbezüglich haben Banken in den vergangenen Jahren die Vorgaben verschärft. Dazu Harald Draxl, Geschäftsführer des Finanzierungs- beratungsunternehmens Infina: „Eigenkapi- talquoten von ca. 20 Prozent vom Brutto- kaufpreis (=Nettokaufpreis zuzüglich Kauf- nebenkosten) bzw. von den Bruttobauko- sten bei Häuslbauern sind bei vielen Banken zur Mindestvoraussetzung für eine Wohn- baufinanzierung geworden. Vor allem bei Kaufpreisen ab ca. 300.000 Euro werden entsprechende Eigenmittel wichtiger. Denn je höher der Kaufpreis, desto betraglich hö- her werden die Bewertungsabschläge der Banken“. Die Bankenrichtlinien definieren in diesem Fall den sogenannten LTV (loan to value) bei meist maximal 90 Prozent. Da- rüber wird es in Bezug auf eine Genehmi- gung schwieriger und von der Zinskonditi- on viel teurer. Möglicher Ausweg: Eltern mit einer unbelasteten Immobilie können einen Hypothekarkredit aufnehmen und den aus- bezahlten Kreditbetrag als Eigenmittel zum Start ins Eigentum zur Verfügung stellen. Dank Bürgschaft zu den eigenen vierWänden Alternativ kommt auch die Bürgschaft in Frage. Der Vorteil: Die Eltern haben damit keine anfänglichen Aufwendungen, sondern gehen nur Eventualverbindlichkeiten ein. Erwirbt ein(e) Ehepartner(in) die Immobilie zur Gänze, dann kann auch die/der andere dafür bürgen. Ein Bürge haftet für eine fremde Schuld und wird meist dann not- wendig, wenn sich der Hauptkreditnehmer die Kreditrate im Rahmen seiner Rückzah- lungsfähigkeit alleine nicht leisten kann. Der Bürge muss über die Bonität des Haupt- kreditnehmers aufgeklärt werden und un- terfertigt sodann einen Bürgschaftsvertrag mit der Bank. „Die Bürgschaft kann betraglich definiert sein, aber zeitlich nicht befristet werden. Ei- nige Banken sind aufgrund des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) dazu übergegangen, anstatt Bürgen nur mehr Mitkreditnehmer zu akzeptieren“, so Draxl und weist auf die Bürgen-Tauglichkeit hin: „Die Bonität des Bürgen wird genauso ge- prüft wie jene des Kreditnehmers. Es wer- den sämtliche Verbindlichkeiten und Vermö- genswerte als auch das laufende Einkom- men geprüft. Am Ende geht es nur darum, dass der Bürge im Falle eines Ausfalls des Kreditnehmers auch alleine den gesamten Kreditbetrag zurückführen kann.“ Bürgschaften haben Konsequenzen In der Praxis kommt bei einer klassischen Bürgschaft die sogenannte „Bürger-Zahler- Haftung“ zum Tragen. „Das bedeutet, dass der Bürge sofort nach Nichtbezahlung der Raten durch den Kreditnehmer in Anspruch genommen werden kann. Eine Ausfalls- bürgschaft wiederum kann im Zuge einer Scheidung vom Gericht beantragt werden. Diese reduziert das Risiko des Bürgen, da er nur nach vollständiger erfolgloser Exekuti- on des Hauptkreditnehmers in Anspruch ge- nommen werden kann“, so Draxl. BANKING . Kreditbürgschaften Erste Schritte zum Wohneigentum Aller Anfang ist schwer. Das gilt auch beim ersten Wohnbaukredit. Doch mit ausreichend Sicherheiten oder Bürgschaften und langen Laufzeiten sollte es auch der jüngeren Generation gelingen, zu Finanzierungen zu kommen. MICHAEL KORDOVSKY Credits: beigestellt/Archiv; fizkes/stock.adobe.com Vor- und Nachteile einer Bürgschaft Vorteile: Für Kreditnehmer: Erhöhung von Kreditwürdigkeit und Finanzierungs- zusage Höhe der Bürgschaft kann auf bestimme Summe festgesetzt werden Nachteile: Bürge haftet für fremde Schuld ohne Besitzansprüche an einem Objekt Bürge belastet durch Mithaftung seine Bonität und ist im ungünstigs- ten Fall nicht mehr kreditwürdig „Sofern kein Bürge zur Disposition steht, wäre es seitens des Kreditnehmers möglich, andere Sicherheiten der Bank zur Verfügung zu stellen.“ Harald Draxl, Geschäftsführer Infina 28 . GELD-MAGAZIN – Juni 2021

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