GELD-Magazin, Dezember 2020 / Jänner 2021

D ie gute Nachricht lautet: Die Re- gierung wird ihre umfassenden Coronahilfen wie steuerliche Er- leichterungen und Förderungen weiter fort- setzen. Neue Maßnahmen, wie das Um- satzentgelt von 80 und 50 Prozent für die Gastronomie sind hinzugekommen. Weni- ger erfreulich: Die Materie wird komplexer und unübersichtlicher. Noch dazu will die Politik strengere Maßstäbe und Kontrollen anlegen. Wer hat da noch den Durchblick? Hier eine Orientierungshilfe. Strengeres Regime Mit einem neuen Gesetz will die Koalition sicherstellen, dass Hilfen nur an jene Unter- nehmen gehen, die sich keiner steuerlichen Vergehen schuldig gemacht haben. Covid- 19-Hilfen werden somit an, wie es heißt, „steuerliches Wohlverhalten“ geknüpft. Das entsprechende Gesetz tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und ist bis Ende 2025 be- grenzt. Was bedeutet das konkret? Unter- nehmen müssen sich für einen Zeitraum von fünf Jahren vor der Antragstellung bis zur Förderungsgewährung steuerlich wohl- verhalten haben. Dieses Wohlverhalten wird genau definiert. So kann ein Unternehmen Förderungen erhalten, wenn in einem der letzten drei Jahre kein rechtskräftig festge- stellter Missbrauch vorliegt, der zu einer Änderung der steuerlichen Bemessungs- grundlage von mindestens 100.000 Euro im jeweiligen Veranlagungszeitraum geführt hat. Aufgepasst: Die Förderung muss mit einem Zinssatz von viereinhalb Prozent pro Jahr zurückgezahlt werden, wenn sich in- nerhalb von fünf Jahren nach Förderungs- bewilligung herausstellt, dass sich das Un- ternehmen doch nicht „wohlverhalten“ hat. Das kann also teuer werden! Ganz von För- derungen ausgeschlossen sind wiederum Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in einer Steueroase, die dort überwiegend Passiveinkünfte erzielen. Schärfer geschossen wird auch im Bereich der Kurzarbeit: Eingesetzt werden zusätz- liche 350 Kontrolleure, auch vor Ort, insbe- sondere um Arbeitszeitaufzeichnungen un- ter die Lupe zu nehmen. Wobei sich die Fra- ge stellt, wie sinnvoll solche Kontrollen in der aktuell existenzbedrohenden Krise sind? Dazu heißt es seitens der WKO auf Anfrage des GELD-Magazins: „Kontrollen WIRTSCHAFT . Hilfspakete & Corona Zuckerbrot und Peitsche Der Staat schüttet immense Summen im Kampf gegen die Pandemie aus, dafür soll aber Missbrauch stärker kontrolliert werden. Big Brother is watching you? Wer steuerehrlich ist, hat keinen Grund zur Furcht. HARALD KOLERUS Firmenpleiten vermeiden Wie lässt sich das „Schreckgespenst Insolvenz“ vertreiben? Die Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie in der Wiener Wirtschaftskammer (UBIT) hat dazu einen Leitfaden veröffentlicht. Hier ein Auszug: Liquide Mittel gehen zu Ende In einem ersten Schritt ist es wichtig, mittels Liquiditätsplan festzustellen, wie lange die flüssigen Mittel noch reichen. Ist die Faktenlage klar, kann das bereits zu einer gewissen Beruhigung beitragen. Eine sachliche und belegbare Argumentation ge- genüber den Banken und Förderstellen stärkt die Verhandlungsposition und kann in weiterer Folge zu einer spürbaren Verbesserung der Liquidität beitragen. Eine professionelle Bestandsaufnahme, die Vereinbarung von Stundungen mit den Gläu- bigern und andere Maßnahmen können dazu beitragen, die Lage zu entspannen. Führung fällt aus Ein Schreckensszenario für viele KMU ist der Ausfall des Unternehmenslenkers selbst – sei es wegen einer Covid-19-Erkrankung oder aus anderen Gründen. Empfohlen wird deshalb generell, rechtzeitig intern eine Person aufzubauen, die im Notfall einspringen kann. Diese kompetente Vertrauensperson sollte mit allen Abläufen vertraut sein und auch die nötigen Berechtigungen erhalten. Mitarbeiter in Quarantäne Erkrankt beispielsweise nur ein einziger Mitarbeiter an Covid-19, kann es passieren, dass ganze Abteilungen quarantänebedingt ausfallen. Überbetriebliche Kooperati- onen, Netzwerke, Plattformen oder Arbeitsgemeinschaften könnten als Lösung dienen. 20 . GELD-MAGAZIN – Jänner 2021

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