GELD-Magazin, Oktober 2020

Credit: Wiener Städtische /Ian Ehm 80 . GELD-MAGAZIN – Oktober 2020 onskassen vor. Bis zu einer Höhe von zehn Prozent des Bruttojahresgehalts stellen die- se Beiträge an die Pensionskassen eine Be- triebsausgabe für die Unternehmen dar und sind zusätzlich von Lohnnebenkosten be- freit. Für die Arbeitnehmer ergibt sich für die Beiträge dementsprechend eine Lohn- steuerbefreiung, zusätzlich sind diese Bei- träge auch sozialversicherungsfrei, und zwar in der Höhe von maximal zehn Pro- zent des Bruttogehalts. Genau das kritisiert Bartalszky. Denn die Senkung der Sozial- versicherungsabgaben führt automatisch zu einer niedrigeren staatlichen Pension. Da- her fordert er, Abgaben, wie die Sozialversi- cherung nicht zu mindern, weil man damit gleichzeitig Ansprüche auf andere Leistun- gen mindert. Grundsätzlich gilt die Rege- lung für Pensionskassen für alle Branchen. Jedoch obliegt in den Branchen ohne dies- bezügliche kollektivvertragliche Vereinba- rung die Entscheidung beim Unternehmen allein, für solch eine Mitarbeitervorsorge zu votieren. Dementsprechend fordert Za- kostelsky: Es ist hoch an der Zeit, dass alle Österreicher die Chance auf eine betrieb- liche Zusatzpension, und damit auf eine Pensionserhöhung bekommen.“ Pensionskassen seit 2019 mit mehr Freiheiten Ein Kritikpunkt, der vor allem vonseiten der Arbeitnehmervertreter laut wird, ist der Wegfall aller Veranlagungsgrenzen für die Pensionskassen ab 2019. Diese Umsetzung einer EU-Richtlinie macht die Pensionskas- sen gänzlich frei in ihrer Veranlagungspoli- tik. Davor galten für bestimmte Anlagekate- gorien und Fremdwährungsanteile quantita- tive Obergrenzen. „Besonders die 30-Pro- zent-Grenze für Fremdwährungen hat die heimischen Pensionskassen in den vergan- genen Jahren sehr eingeschränkt und sie auch Renditechancen gekostet“, erklärt dazu Michaela Plank, Expertin für betriebliche Al- tersvorsorge bei Mercer Österreich. Die Ver- werfungen auf den Kapitalmärkten auf- grund von COVID-19 sind hingegen Wasser auf den Mühlen der Kritiker. Langfristig ge- sehen hat dies aber nur geringe Auswirkun­ gen. So liegt die Performance der Pensions- kassen im Zehnjahres-Schnitt noch immer bei 3,6 Prozent p.a. Aktienbasierte Vorsorge kann sich also lohnen und das Umlagever- fahren entscheidend ergänzen. Das Zauber- wort in der Pensionsreform scheint daher „Balance“ zu sein. VERSICHERUNG . Betriebliche Vorsorge Betriebliche Zukunftssiche- rung (max. 300 Euro pro Jahr) Unterschieden wird hier zwischen freiwilliger Aufwendung des Arbeitge- bers und einer Gehaltsumwandlung auf Anweisung des Arbeitnehmers. Im Falle der freiwilligen Aufwendungen zahlt der Arbeitnehmer keine Lohn- steuer und keine Sozialversicherungs- beiträge für Beiträge bis zu 300 Euro im Jahr. In diesem Fall erspart sich der Arbeitgeber Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben. Die Prä- mie ist als Betriebsausgabe absetz- bar. Im Falle der Gehaltsumwandlung reduziert diese nicht den arbeitsrecht- lichen Entgeltanspruch. Die Sozialver- sicherungsbeiträge sind daher von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in un- gekürztem Ausmaß zu entrichten. Der Arbeitnehmer profitiert vorwiegend vom Steuervorteil. Anstatt 25 Euro monatlich ausbezahlt zu bekommen, kann derselbe Betrag unversteuert für eine Vorsorge verwendet werden. Anlagevermögen in der kapitalgedeckten Pensionsvorsorge (in % des BIP) Das Anlagevermögen in Österreich betrug 2018 in der kapitalgedeckten Pensionsvorsorge 5,5 Prozent des BIP. Dies ist der fünftniedrigste Wert innerhalb der OECD. Der Durchschnitt der hoch- entwickelten Industriestaaten lag bei 53,3 Prozent. Quelle: OECD Pensions at a glance 2019 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Island Luxemburg Östrereich Deutschland Finnland OECD Großbritannien Schweiz Australien Niederlande „ Die betriebliche Zukunftssicherung führt zu keinen nennenswerten Pensionsbeträgen. Wir fordern daher eine Anhebung des Freibetrages auf 1.200 Euro. “ Manfred Bartalszky, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen

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