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23. Dezember 2021

Steuertipps 2022

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Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

Das neue Jahr bringt aus fiskalischer Sicht einige Veränderung. Was man jetzt beachten sollte, um an den Fiskus kein Geld zu verschenken. Steuertipps rund um Spenden, Büroeinrichtung, Notebook und vieles mehr.

Größere Investitionen in den letzten Tagen des Jahres ausschließlich aus steuerlichen Überlegungen zu tätigen, ist wohl in die „Kategorie Schnellschuss“ einzuordnen. Dazu sollte man sich mehr Zeit lassen. Was aber durchaus vor dem 31. Dezember für Unternehmer noch sinnvoll ist, sind Anschaffungen von sogenannten „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG).

Steuertipps

Steuersparen im Büro

Dazu zählen Notebooks, Tablets etc. oder schlichtweg Büroausstattung. Seit 1. Jänner 2020 beträgt die Grenze für die Sofortabschreibung von GWG 800 Euro. Tipp: Dieser Betrag gilt ebenfalls für außerbetriebliche Einkünfte, also auch für Arbeitnehmer. Die angekündigte Erhöhung auf 1000 Euro gilt erst 2023. Abwarten zahlt sich also nicht aus. Was ebenfalls zum Jahresausklang eine Überlegung wert ist: Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ihr steuerpflichtiges Einkommen optimieren, indem sie Betriebsausgaben noch heuer bezahlen, diverse Vorauszahlungen leisten, bzw. Rechnungen an ihre Kunden erst nach dem 31. Dezember 2021 legen. Somit erhöht man heuer noch die Ausgaben und vermindert die Einnahmen, was sich natürlich positiv auf die Steuerbilanz niederschlägt.

Spenden: Zweimal guter Zweck

Was wiederum Spenden betrifft, gibt es eine corona-bedingte kleine Änderung. Gewohnt ist man, dass Spenden bis zu zehn Prozent des Gewinnes des laufenden Jahres absetzbar sind. Da die Pandemie Einkünfte und Gewinne in den Jahren 2020 und 2021 möglicherweise geschmälert hat, kann die zehn Prozent-Grenze auf den Gewinn von 2019 angewandt werden, soweit er höher war als in den beiden Folgejahren. Gleichgeblieben ist, dass die begünstigten Organisationen am Tag der Spende in der offiziellen Liste des Finanzministeriums aufscheinen müssen (diese findet man unter service.bmf.gv.at).

Steuertipps für Investoren

Nicht fürs Spenden, sondern fürs Investieren ist wiederum folgendes interessant: Sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer kann man einen bestimmten Betrag des steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen, wenn rechtzeitig in begünstigte Wertpapiere investiert wird. Nach dieser Kategorie erkundigt man sich am besten bei der Bank oder beim Finanzberater des Vertrauens. Es gilt dabei jedenfalls eine Behaltefrist von mindestens vier Jahren.

Fotocredit: Adobe Stock, kamiphotos

Harald Kolerus 2-e1666618640728
Mag. Harald Kolerus GELD-Magazin / Redakteur

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