Mythen-Check: Gesundheits-Vorsorge auf dem Prüfstand
Trotz eines – im internationalen Vergleich – guten öffentlichen Gesundheitswesens in Österreich, war die steigende Nachfrage in der privaten Gesundheitsvorsorge bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie spürbar. Gründe sind vor allem die sinkende Zahl an Kassenärzten und lange Wartezeiten.
Wie bei jedem Thema, das häufig in der öffentlichen Debatte steht, kursieren viele Gerüchte. Petra Witzmann und Sonja Ebhart-Pfeiffer, Finanzexpertinnen und Vorstandsmitglieder des Österreichischen Verbandes Financial Planners, überprüfen vor diesem Hintergrund vier gängige Mythen.
1. Der Einstieg im Krankheitsfall ist früh genug: Falsch
In den allermeisten Fällen beschäftigen sich die Personen allerdings erst mit dem Thema, wenn es bereits einen konkreten Anlassfall gibt. Dann sei es häufig aber schon „zu spät“, denn die Höhe der Prämie richte sich nicht nur nach dem Alter, sondern auch nach dem aktuellen Gesundheitszustand. Was viele nicht wissen, ist, dass ein Tarif der privaten Gesundheitsvorsorge nicht seitens des Versicherers gekündigt werden kann – was besonders wertvoll ist, falls beispielsweise eine chronische Krankheit diagnostiziert wird, die eine kostspielige Therapie, vielleicht sogar im Ausland, erfordert.
2. Beitragszahlungen steigen durch das Niedrigzinsumfeld: Richtig
Ein weiterer häufiger Diskussionspunkt sind die steigenden Beitragszahlungen bzw. Prämien für Privatversicherungen. Ebhart-Pfeiffer erläutert: „Verbleibt jemand sein ganzes Leben lang im selben Tarif, ändert sich nichts an der Prämie und es erfolgen lediglich Anpassungen aufgrund der Inflation und des medizinischen Fortschritts.“ Wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes steigen allerdings für Neuabschlüsse ab 1. Juli 2021 die Prämien. Die Finanzberaterin empfiehlt also allen, die Interesse an einem Abschluss haben, dies vorher zu machen.
3. Nur Erwachsene sind zusatzversichert: Falsch
Die beiden Expertinnen empfehlen insbesondere allen Eltern, ein Kind von Geburt an zu versichern, nicht erst ab Entlassung aus dem Krankenhaus. Damit wird eine Garantie geschaffen, dass das Baby zu einem normalen Tarif versichert werden kann, auch falls es mit einer chronischen Krankheit geboren wird. Wichtig ist, dass man sich um diese Option bereits vor Eintritt der Schwangerschaft kümmert.
4. Fehlende Transparenz durch Angebotsüberschuss: Richtig
Ein Schmerzpunkt für Verbraucher sei der unübersichtliche Angebotsüberschuss auf dem Markt. Viele Anbieter würden mit günstigen Tarifen locken und im Leistungsumfang nicht transparent differenzieren.
Qualifizierte Finanzberater, die den Aspekt Gesundheitsvorsorge in einen gesamtheitlichen Finanzplan integrieren, wären an dieser Stelle daher besonders wertvoll. „Bei der Auswahl des passenden Beraters ist es empfehlenswert, sich an seinen Zertifizierungen zu orientieren“, rät Witzmann abschließend.
Verband Financial Planners/SJ