fbpx
7. Juli 2020

Stärkung der Konjunktur und Prämien für Investitionen

Am 6. Juli passierten vier Maßnahmenpakete angesichts der Corona-Krise den Wirtschaftsausschuss. Ein Konjunkturstärkungsgesetz mit einer Senkung des Eingangssatzes für die Einkommenssteuer auf 20 Prozent und die Einführung eines Verlustrücktrags sowie ein Investitionsprämiengesetz, wofür ein Budget von 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden soll.

Weitere Entlastungen für Haushalte

Finanzminister Gernot Blümel darf weitere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen in Gesetze gießen.

Das Konjunkturstärkungsgesetz (287 d.B.) enthält als Vorgriff auf die Steuerreform vor allem weitere Entlastungsmaßnahmen für NiedrigverdienerInnen. So soll nun der Eingangssatz für die Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1. 2020 von 25 auf 20 Prozent gesenkt werden. ArbeitnehmerInnen, die keine Einkommenssteuer zahlen, erhalten als Negativsteuer eine Gutschrift auf die Sozialversicherungsbeiträge von nunmehr 100 Euro. Verbesserungen wird es auch für Beschäftigte in Kurzarbeit geben. Hier soll vor allem verhindert werden, dass es beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu steuerlichen Nachteilen kommt. Darüber hinaus wird der befristete Höchststeuersatz von 55 Prozent bis 2025 verlängert. Für Unternehmer wiederum sind ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung geplant, darüber hinaus werden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen bis 15.1.2021 verlängert.

Ein von den Regierungsparteien eingebrachter Ausschussantrag bringt überdies eine Einkommenssteuerbefreiung von Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Corona-Krise geleistet wurden, bis 3.000 Euro für das Kalenderjahr 2020.

COVID-19-Investitionsprämie

Zweiter Teil des Pakets ist ein Investitionsprämiengesetz, das der aktuell zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenwirken soll (288 d.B.). Im Fokus steht die Förderung von materiellen und nichtmateriellen Neuinvestitionen des absetzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Konkret soll die Förderung durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses von 7 Prozent der förderfähigen Kosten erfolgen. Für Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science ist eine Verdoppelung der Prämie vorgesehen. Das Förderprogramm, für das ein Budget in der Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung steht, soll mit 1.9.2020 starten, es umfasst aber auch rückwirkend Investitionen, die ab 1.8.2020 getätigt wurden. Anträge können bis 28.2.2021 gestellt werden. Der Entwurf enthält eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung der entsprechenden Vorbelastungen in den Finanzjahren bis 2025.

Zum Newsletter anmelden

Bestellen Sie kostenfrei und unverbindlich den GELD-Magazin Newsletter, als optimale Ergänzung zur Print-Ausgabe von GELD-Magazin!
Zwei Mal im Monat versenden wir den Newsletter mit Themen rund um den Finanzmarkt und Wirtschaft.

Sie haben sich erfolgreich eingetragen.