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3. September 2021

Greenpeace verklagt Großkonzerne

Die Deutsche Umwelthilfe und Greenpeace gehen ab sofort juristisch gegen deutsche Konzerne wegen mangelndem Klimaschutz vor. Sie fordern Volkswagen, Mercedes-Benz, BMW und Wintershall Dea auf, den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen deutlich zu beschleunigen.

CO2 Klimawandel

Bis zum Jahr 2030 sollen die drei deutschen Autohersteller unter anderem den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner stoppen, das Öl- und Erdgasunternehmen Wintershall Dea soll spätestens ab 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen. Die Enddaten für Verbrennungsmotoren und fossile Brennstoffe ergeben sich laut den Umweltschützern unter anderem aus Berechnungen des Weltklimarates (IPCC) und der Internationalen Energieagentur (IEA) und entsprechen den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens.

Juristisches Vorgehen

Erstmals nach dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Umweltverbände juristisch gegen klimaschädliche Konzerne vor, Greenpeace gegen VW, die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen BMW, Mercedes und Wintershall Dea.

In ihren heute zugestellten Anspruchsschreiben stellen die Verbände fest, dass die aktuellen und  geplanten Maßnahmen der vier Konzerne den Klimazielen von Paris widersprechen und damit rechtswidrig sind. In der Aussendung dazu heißt es: „Trotz zunehmender Extremwetterereignisse und entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse verkauft die deutsche Autoindustrie weiterhin weltweit Millionen klimaschädlicher Diesel und Benziner – damit verursachte sie im Jahr 2019 einen größeren CO2-Fußabdruck als ganz Deutschland. Der Öl-und Gaskonzern Wintershall Dea ist jährlich für 80 Millionen Tonnen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich und will seine fossile Produktion in den kommenden zwei Jahren um weitere knapp 30 Prozent steigern.“ 

Großkonzerne unter Beschuss

Um die vier Konzerne für die Folgen ihrer klimaschädlichen Geschäftsmodelle zur Verantwortung zu ziehen, nehmen DUH und Greenpeace die Verfassungsrichter in Karlsruhe beim Wort: Im April 2021 urteilten diese, dass künftige Generationen ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Daran sind auch große Unternehmen gebunden. Die Kläger machen daher zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend und knüpfen so an einen weiteren Präzedenzfall an: Im Mai 2021 stellte ein niederländisches Gericht fest, dass Großunternehmen eine eigene Klimaverantwortung haben und verurteilte Shell mit allen Tochterunternehmen zu mehr Klimaschutz.

„Raubtier-Lobbyismus“

Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen schießt scharf: „Wer Klimaschutz verzögert, schadet anderen, und verhält sich damit rechtswidrig. Das ist seit der Entscheidung aus Karlsruhe eindeutig und das gilt auch und gerade für die deutsche Autoindustrie mit ihrem gigantischen globalen CO2-Fußabdruck.”

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fügt hinzu: „Den Raubtier-Lobbyismus gegen den Klimaschutz und die direkte Beeinflussung von Regierungspolitik durch die deutschen Autokonzerne werden wir mit unseren Klagen beenden. Gerade BMW und Mercedes-Benz haben über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg alle gegebenen Zusagen zum Klimaschutz gebrochen und stattdessen auf schmutzige Diesel und durstige Benzinantriebe gesetzt.“

Greenpeace/HK

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