Der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung und ein wachsender Finanzierungsbedarf üben massiven Druck auf das umlagefinanzierte System der staatlichen Alterssicherung aus. Zwar bietet das staatliche System weiterhin eine international überdurchschnittliche Nettoersatzrate von rund 87 Prozent, doch wird dieses Niveau zunehmend durch steigende Zuschüsse aus dem Bundesbudget erkauft. Bereits heute fließt jeder vierte Euro des Bundeshaushalts in die Pensionen – Tendenz steigend. Hinzu kommt die ungünstige Entwicklung der Bevölkerungspyramide: Prognosen zufolge wird der Anteil der über 65-Jährigen bis 2030 von derzeit rund 20 auf über 23 Prozent steigen. Auch deshalb müssen laut Mittelfristgutachten der Alterssicherungskommission in den nächsten fünf Jahren zusätzliche sieben Milliarden Euro für Pensionen aufgebracht werden. Die Dringlichkeit von Reformen ist also offensichtlich. Zwei schwächelnde Säulen Die zweite und dritte Säule könnten – bei entsprechender Ausgestaltung – sowohl zur individuellen finanziellen Sicherheit im Alter beitragen als auch den Staatshaushalt entlasten. Doch genau hier liegt das Problem: Beide zusätzlichen Säulen fristen – im internationalen Vergleich – nach wie vor ein Nischendasein. So wurde etwa die betriebliche Vorsorge gemäß § 3 (1) Z 15a EStG seit 50 Jahren nicht angepasst. Der steuerbegünstigte Maximalbetrag ist weiterhin bei 300 Euro jährlich eingefroren. In der Praxis reicht dieser Betrag nicht aus, um eine substanzielle Zusatzpension aufzubauen, erklärt Thomas Url, Pensionsexperte des WIFO und Mitglied der Alterssicherungskommission. „Selbst bei lückenloser Einzahlung über das gesamte Erwerbsleben bleibt die angesparte Summe unter dem Abfindungsminimum von Pensionskassen“, rechnet Url vor. Der Versicherungsverband (VVO) wird in einer Aussendung konkret: „Eine deutliche Anhebung ist unaufschiebbar und trägt zur breiten sozialen Absicherung bei.“ Zusätzlich könnten Modelle wie die Gehaltsumwandlung, wie sie in Deutschland längst etabliert sind, auch in Österreich eingeführt werden, erklärt Url. (In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung – das entspricht 3.864 Euro im Jahr 2025.) Damit könnten Arbeitnehmer freiwillig einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Vorsorge einzahlen – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber aktuell eine Pensionskassenlösung anbietet. Derzeit ist das in Österreich nur möglich, wenn der Arbeitgeber bereits einen Pensionskassenvertrag hat. Der WIFO-Ökonom verweist daVERSICHERUNG . Altersvorsorge Trotz wachsender Belastung des staatlichen Pensionssystems bleiben zweite und dritte Säule unter ihrem Potenzial. Ihre Stärkung ist entscheidend für eine nachhaltige Alterssicherung und eine Entlastung des Budgets. CHRISTIAN SEC Veraltet und ineffizient: Es wäre höchst an der Zeit, die zweite und dritte Säule attraktiver zu gestalten und ins Pensionssystem zu integrieren. Credits: beigestellt/archiv; markuszahradnik.com; vuralyavas/stock.adobe.com Zwei Säulen im Wandel 80 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 3/2025
RkJQdWJsaXNoZXIy MzgxOTU=