GELD-Magazin, Nr. 5/2023

VERSICHERUNG . Kurzmeldungen 66 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 5/2023 Credits: beigestellt/Archiv DIE ZAHL DES MONATS 100 Millionen Klimawandel kommt teuer. Bis Ende September 2023 lag der Gesamtaufwand für Unwetterschäden bei Uniqa rund 20 Prozent über dem inflationsangepassten langjährigen Durchschnitt. In diesem Zeitraum wurden Schäden von insgesamt rund 100 Millionen Euro gemeldet. In den Monaten Juni bis August gab es sechs große Ereignisse: Nach dem Hagelunwetter im Juni führten im Juli zwei Sturmfronten sowie ein weiteres Hagelereignis zu massiven Schäden. Im August sorgte das Hochwasser in Kärnten und der Steiermark für großflächige Verwüstung, gefolgt von einem weiteren Hagelunwetter. „Besonders die südlichen Bundesländer waren auch heuer besonders im Fokus – allein im Rahmen des Hochwassers war Uniqa von mehreren Tausend Schadensfällen betroffen“, berichtet Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich. In den Monaten Juli und August sind bei Uniqa insgesamt rund 22.000 Schadensmeldungen eingelangt. Und der nächste Sommer kommt schneller, als wir glauben – mit ihm auch die Unwetterschäden. Grüne Wirtschaft. Globale Versicherer setzen auf eine strategische Asset Allocation, die Flexibilität fördert und es ihnen ermöglicht, in den Übergang zu einer NettoNull-Wirtschaft zu investieren. Das ist ein Kernergebnis einer Umfrage von BlackRock unter 378 Führungskräften von Versicherungsunternehmen, die insgesamt 29 Billionen Dollar an Vermögenswerten repräsentieren. Oliver Van Eyseren kommentiert, wie sich Assekuranzen auf die grüne Wirtschaftsordnung einstellen: „Wenn sich Versicherer in der neuen Investmentlandschaft zurechtfinden wollen, stehen sie vor großen Herausforderungen. Die Antworten aus unserer Umfrage zeigen aber auch die Chancen, die sich ihnen dabei an den öffentlichen wie privaten Märkten bieten. Um diese zu nutzen, tendieren die Versicherer zu einer flexiblen Anlagestrategie und einem technologiegestützten robusten Risikomanagement.“ 47 Prozent der Befragten priorisieren Investitionen in Technologie, um das Veranlagungs- und operationelle Risiko zu steuern. Oliver Van Eyseren, Head of the Financial Institution Group bei BlackRock Report: Neue Ordnung ­ Corona-Folgen OGH stürzt Klausel Pensionskassen: Gute Leistung Stabilität gefragt. Turbulenzen an den Aktienmärkten sowie weitere Zinserhöhungen und damit zusammenhängende Herausforderungen am Anleihenmarkt haben 2023 bisher zu einem schwierigen Jahr für Investoren gemacht. Trotz des unsicheren Marktumfeldes konnten die österreichischen Pensionskassen mit Abschluss des dritten Quartals ein positives Ergebnis von 1,91 Prozent erreichen. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensions- und Vorsorgekassen, kommentiert: „Die Pensionskassen passen ihre Portfolios stets an, um die Risiken zu minimieren und langfristige Stabilität zu gewährleisten. Sie werden weiterhin auf ihre Diversifikationsstrategien setzen, um langfristig solide Ergebnisse für die Anspruchsberechtigten zu erzielen.“ Der Blick auf das Langfristergebnis zeigt: Mit einer durchschnittlichen Performance von 4,9 Prozent erwirtschaften die Pensionskassen für ihre über eine Million Anspruchsberechtigten eine lebenslange Zusatzpension von durchschnittlich 420 Euro pro Monat. Bei Pensionskassen leisten Arbeitgeber aufgrund eines freiwillig abgeschlossenen Pensionskassenvertrages monatlich Beiträge für ihre Arbeitnehmer, diese können zusätzlich ebenfalls in die Pensionskasse einzahlen. Andreas Zakostelsky, Obmann, Fachverband der Pensionskassen Rechtsstreit. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die ARAG Direktion für Österreich (ARAG) wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen (z.B. bei Reiserücktritt, Flugausfall, Veranstaltungsabsage). Der VKI erhielt hier Recht. Es ging in Folge auch um eine Klausel zu Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung stehen. Der OGH erklärte diese Klausel nun für gesetzwidrig, die Konsumentenschützer kommentieren: „Wir freuen uns, dass der OGH der Argumentation des VKI gefolgt ist und einer weiteren intransparenten Ausschlussklausel den Riegel vorgeschoben hat.“

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