GELD-Magazin, Nr. 5/2023

Hierzulande wurde bekanntlich der Kalten Progression endlich ein Riegel vorgeschoben und somit eine langjährige Forderung vieler Wirtschaftsforscher erfüllt. Das ist gut so. Dennoch ist die Belastung durch Steuern und Abgaben in Österreich im internationalen Vergleich immer noch überdurchschnittlich hoch (was sich wohl auch so schnell nicht ändern wird). Deshalb gilt es die eigene finanzielle Bilanz zu durchforsten und die Steuer in Richtung Optimierung zu stellen. Hier einige Orientierungshilfen. Neue Tarife Kehren wir zunächst noch einmal kurz zurück zur Abschaffung bzw. Abfederung der Kalten Progression. Sie führt eine automatische Anhebung der Tarifstufen und Absetzbeträge (für Alleinverdiener/Erzieher, Verkehrsabsetzbetrag, etc.) mit sich. Bei KPMG weiß man: „Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus werden um insgesamt 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst, somit um 9,9 Prozent erhöht.“ Das ist aber noch lange nicht das Ende der neuen Maßnahmen. So wird der Gewinnfreibetrag im kommenden Jahr auf 33.000 Euro (derzeit 30.000 Euro) angehoben. Maximal können ab 2024 also 4950 Euro (15 % von 33.000 Euro) ohne begünstigte Investitionen vom steuerlichen Gewinn abgezogen werden. Unter diesen Voraussetzungen verringert sich der zu versteuernde Gewinn für Unternehmen ab dem folgenden Jahr um 450 Euro. Weiters gilt: Sowohl als Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch als Bilanzierer kann man heuer wieder einen bestimmten Betrag des steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinne und bestimmte Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen) steuerfrei stellen, wenn rechtzeitig in bestimmte körperliche abnutzbare Anlagegüter und/oder begünstigte Wertpapiere investiert wird. Als abnutzbar gelten zum Beispiel Gebäude oder Maschinen bzw. technische Einrichtungen. Begünstigte Wertpapiere müssen dem § 14 Abs 7 Einkommensteuergesetz entsprechen, das sind etwa konservative Mischfonds oder schwankungsarme Anleihen- und Immobilienveranlagungen. Wichtiger Hinweis der Steuer- und Unternehmensberatung TPA: „Es gilt hier eine Behaltefrist von tagesgenau mindestens vier Jahren, dies ist auch bei Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe und bei der Pensionsplanung zu beachten.“ Teuerungsprämie nutzen Aber auch für Arbeitnehmer gibt es weitere Erleichterungen, „indem beispielsweise der Freibetrag für Überstunden auf 120 Euro angehoben wird; und der steuerfreie Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung verWIRTSCHAFT . Steuertipps Steuer frei! Österreich ist nach wie vor ein Land mit hoher Abgabenbelastung. Deshalb heißt es: Nur ja keinen Euro an den Fiskus verschenken. Zum Jahresausklang können dazu die folgenden Ratschläge nicht schaden. HARALD KOLERUS Die Steuererklärung steht an, jetzt kann wieder Geld gespart werden! Credit: Natee Meepian/stock.adobe.com; beigestellt © Christoph Meissner „Betriebliche Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.“ Wolfgang Höfle, Steuerberater bei TPA 18 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 5/2023

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