GELD-Magazin, Nr. 3/2023

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – überlappende Regelungen und weitreichende Belegpflichten nehmen Unternehmerinnen und Unternehmer in ungerechtfertigte Pflicht“, so ein kritisches Statement der österreichischen Industriellenvereinigung (IV) zum geplanten EU-Lieferkettengesetz (LKG). Es sieht vor, dass Unternehmen in der EU ab gewissen Umsatz- und Mitarbeitergrenzen die Nachhaltigkeit ihrer Lieferanten überprüfen und dokumentieren müssen. Jetzt ist es nicht so, dass heimische Wirtschaftstreibende das ablehnen. Bei der WKO heißt es auf Anfrage, sie unterstütze die Intentionen der Initiative, den internationalen Menschenrechts- und Umweltschutz durch einen kohärenten Rechtsrahmen zu verbessern. Allerdings: „Die Anforderungen an Unternehmen müssen klar, überschaubar und verhältnismäßig sein. Beim vorgelegten Text der Kommission haben wir jedoch Zweifel an der Effektivität und praktischen Umsetzbarkeit. Außerdem besteht erhebliche Rechtsunsicherheit durch vage und unbestimmte Formulierungen. Zudem dürfen die Unternehmen in diesen schweren Zeiten keinem Wettbewerbsnachteil durch unverhältnismäßige administrative Belastungen ausgesetzt werden“, erklärt die WKO. Überforderte Unternehmen? Ähnlich äußert sich der heimische Handelsverband, er unterstützt die grundsätzliche Intention des LKG. Allerdings sei der Kommissionsvorschlag über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit in mehrfacher Hinsicht zu weitreichend, das drohe die europäischen Unternehmen massiv zu überfordern. Kritisiert wird etwa die Sorgfaltsprüfpflicht in der gesamten Wertschöpfungskette – also für alle direkten und indirekten Geschäftspartner. Das sei „in der unternehmerischen Praxis insbesondere für mittelständische Handelsbetriebe kaum umsetzbar, da sie zu unkontrollierbaren Verpflichtungen und Risiken führen würde. Entsprechende laufende Kontrollen und regelmäßige Prüfungen vor Ort sind extrem aufwändig und kostspielig“, so der Handelsverband. Gefordert wird unter anderem die Einschränkung der Sorgfaltspflichten auf bestimmte Länder. Es sollte eine Art „Black List“ von der EU erarbeitet werden, auf der alle Staaten angeführt sind, in denen tatsächlich oder potenziell nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt zu befürchten sind. Es wäre entscheidend, dass die jeweiligen Produktionsländer ihre VerantworBRENNPUNKT . EU-Lieferkettengesetz Gesprengte Ketten Ein neues Gesetz der EU soll die Arbeitsbedingungen von Lieferanten in Entwicklungsländern verbessern. Eine gute Idee, nur meldet die heimische Wirtschaft Bedenken ob der Umsetzung an. HARALD KOLERUS Credits: Südwind/AlexanderChitsazan; Kemedo/stock.adobe.com „Nur wenige österreichische Firmen werden vom Lieferkettengesetz betroffen sein.“ Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte, Südwind „ Schokolade: So kommt der Preis zustande Wer in heimischen Supermärkten der süßen Versuchung nicht widerstehen kann, sollte Folgendes bedenken: Von dem Betrag, den wir hier berappen, kommen bei konventioneller Schokolade nur sieben Prozent bei den Produzenten an. Ein effektives Lieferkettengesetz könnte das verbessern. Quelle: Lieferkettenatlas 7% Kakaobauern 4% Behörde Anbauland 2% Zwischenhandel 8% Verarbeiter/Mühlen 35% Schokoladen-Hersteller 44% Einzelhandel 14 . GELD-MAGAZIN – Ausgabe Nr. 3/2023

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