GELD-Magazin, März 2022

D ie IDD hat vor allem zum Ziel, die Position des Konsumenten beim Kauf von Versicherungsprodukten zu stärken. Die Informationspflicht durch den Vertrieb hat aber seinen Preis. „Der Kunde – egal ob neu oder Bestandskunde – kommt mit einem konkreten Absicherungs- wunsch, und wir müssen ihn zuvor mit allen möglichen Papieren ,papierln‘ “, so Christian Schäfer, Geschäftsführer eines Maklerbüros in Wien, über den ausufernden bürokra- tischen Aufwand beim Kundenverkehr. „Den Kunden gehen die zahlreichen admini- strativen Vorgaben mehr denn je auf die Nerven. Mehr Information hat für den Kun- den nur Sinn, wenn er diese auch verarbei- ten kann“, so Schäfer. Auch die europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen (EIO- PA) gesteht in ihrer neuesten Studie zu den Auswirkungen der IDD ein, dass die Infor- mationsanforderungen der EU-Gesetzge- bung zu zahlreichen Überschneidungen führten, was das Ergebnis brachte, dass die Verbraucher beim Abschluss einer Polizze eine Menge und Vielfalt an Unterlagen er- hielten, die zur Verwirrung und Überla- stung des Kunden führen könnten. Administrativer Supergau Tatsächlich ist der Papierkram auch für ei- nen überdurchschnittlich begabten Men- schen kaum mehr überschaubar. Neben den notwendigen Vereinbarungen – wie z.B. das Vereinbaren von Vollmachten, eines Mak- lervertrages, eines Beratungsprotokolls und der AGBs – gibt es nun viele andere büro- kratische Auflagen zu beachten. Im Rah- men des Wünsche-Bedürfnis-Tests sind eine Datenschutzbelehrung vorzunehmen, über- dies ist dem Kunden ein Informationsblatt auszuhändigen. Bei einem Versicherungs- anlageprodukt ist neben dem Beratungspro- tokoll eine Eignungserklärung auszuhändi- gen, dessen Grundlage ein Eignungstest ist. „Versicherungsanträge haben 40 bis 60 Sei- ten! Wo soll da der Kundenschutz besser werden?“, fragt Schäfer. Dem nicht genug, wurden die organisatorischen Pflichten im Vertrieb stark erhöht. Es müssen bei jedem angebotenen Produkt Produktvertriebsvor- kehrungen erstellt bzw. sachdienliche Pro- duktinformationen von den Herstellern ein- geholt und dokumentiert werden, die Ver- gütungspolitik sowie Interessenskonflikte offengelegt, sowie ein Beschwerderegister geführt werden. Online-Krux „Entscheidend ist, ob der Kundenschutz ver- bessert worden ist“, erklärt Klaus Koban, VERSICHERUNG . IDD Versicherungsvertriebslinie macht unglücklich Die EU-Versicherungsvertriebslinie (IDD), die seit 2019 umgesetzt wird, sorgt schon seit langem für Wirbel. Das Ziel der EU, mehr Konsumentenschutz zu erreichen, wurde zum kostspieligen Bürokratiedschungel für die Branche. CHRISTIAN SEC Credits: beigestellt; bluedesign/stock.adobe.com 72 . GELD-MAGAZIN – März 2022

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