GELD-Magazin, November 2021

VERSICHERUNG . Kurzmeldungen Credits: pixabay; Thaut_Images/stock.adobe.com DIGITALER NACHLASS Ordnung im Datenchaos Trauerfälle. Wer kennt das nicht? Dokumen­ te aller Art sind unsortiert in irgendwelchen Ordnern oder Mappen abgelegt. Es sind mitt­ lerweile aber nicht nur Papiere, sondern auch eine Vielzahl an digitalen Daten, die wir zu­ sammentragen. Besonders unangenehm wird es, wenn wichtige Schriftstücke in einem To­ desfall zusammengesucht werden müssen. Die Wiener Städtische bietet dazu nun eine neue Lösung: KundenInnen der Versicherung oder des Wiener Vereins, die eine Bestattungs­ vorsorge abgeschlossen haben, können ihre analogen sowie digitalen Dokumente und Da­ ten auf einer Plattform oder via App speichern und verwalten. Das verspricht Ordnung im digital-analogen Dokumentenchaos. E-Autos: Es kann blitzschnell gehen Gefahren beachten. Die Be­ liebtheit von Elektrofahrzeu­ gen steigt auch in der Alpen­ republik ständig: Bis Ende Oktober 2021 wurden 26.457 vollelektrische E-Au­ tos in Österreich neu zugel­ assen. Das ist ein Plus von 151,5 Prozent gegenüber Oktober 2020. Damit sind 12,9 Prozent aller Neuzulas­ sungen E-PKW. Im vergange­ nen Jahr 2020 wurden insgesamt 15.972 E-PKW neu zugelassen. Aber kann man eigentlich Elektro-Boliden einfach so wie Modelle mit Verbrennungsmotor versi­ chern? Natürlich kann man, aber es gibt einige Punkte, die man beachten sollte, meint Thomas Leitner, Vorstand Österreichischer Versicherungsmaklerring. Im Fachmagazin AssCompact nennt er etwa durch indirekten Blitzschlag verursach­ te Schäden. Elektroautos werden, sobald sie abgestellt werden, zu 99 Prozent mit der Stromversorgung verbunden. Zwar haben die meisten Kfz-Kaskoversi­ cherer nach einem OGH-Urteil aus dem Mai 2013 reagiert und ihre Standard-Be­ dingungen um den „indirekten Blitzschlag“ erweitert. Aber Leitner empfiehlt, bei der Auswahl des Versicherungsprodukts für ein Elektro- oder Plug-In-Hybrid­ auto auf das Vorhandensein dieser Deckungserweiterung zu achten. Ein weiterer Punkt betrifft Gewerbekunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung. E-Autos haben für diese Kunden den Vorteil, dass keine motorbezogene Versicherungssteuer oder ein Sachbezug anfallen. Außerdem weist der Experte auf diverse „Elektro­ pakete“ hin, sprich die speziellen Erweiterungen und Goodies, in denen unter anderem Beschädigungen am Ladekabel berücksichtigt werden. Pensionsloch: Es wächst und wächst 125 Milliarden aus dem Budgettopf. Wie Österreichs Pensionssystem von den nachkommenden Generationen finanziert werden soll, bleibt wild umstritten und ist ein innenpolitischer Dauerbrenner. Klar ist hingegen, dass immer mehr Steuergelder aufgewendet werden müssen, um die Pensionen überhaupt beglei­ chen zu können. Der Unterschied zwischen den Auszahlungen an die Rentner und den Einzahlungen der Aktiven wächst dabei von Jahr zu Jahr an: Lag das Defizit im Bundesbudget vor 13 Jahren noch bei gut 15 Milliarden Euro, wird das Pensionsloch bis Ende des Jahres 2025 auf über 27 Milliarden Euro anstei­ gen, so der Think-Tank Agenda Austria. Zudem gehen wir Österreicher noch im­ mer so früh in Pension wie vor 50 Jahren, obwohl die Lebenserwartung seither um mehr als zehn Jahre gestiegen ist. In den Jahren 2021 bis 2025 werden in Summe rund 125 Milliarden Euro aus dem Budget ins Pensionssystem zuge­ schossen werden müssen. „Das ist mehr als ein Drittel der aktuellen Staatsver­ schuldung. Aber nichts geschieht. Ganz im Gegenteil. Statt endlich das Pensions­ system an die Lebenserwartung zu koppeln, wird das finanzielle Problem noch mit außertourlichen Pensionserhöhungen vergrößert“, führt Agenda Austria- Ökonom Dénes Kucsera vor Augen. 64 . GELD-MAGAZIN – November 2021 Besitzstörung. Gerade in Zeiten der Covid-Pande­ mie wurden Wälder und Wiesen zur Erholung in der Freizeit immer populärer. Jeder Mensch darf die Na­ tur ohne besondere Erlaubnis zu Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten. Dieses allgemeine Betretungsrecht gilt für öffentliche Wege, Straßen und Parks, Wälder sowie Forststraßen. Davon ausge­ nommen sind private Wege und Gärten, Jungwälder bis zu einer Höhe von drei Metern und Forstgärten. Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. informiert: Die Folgen der Missachtung können unterschiedlich aus­ fallen. Wenn zum Beispiel gegen ein Betretungsver­ bot verstoßen wird, dann stellt dies aus rechtlicher Sicht eine Besitzstörung dar. Dagegen kann der Grundstückseigentümer vor Gericht klagen. Es kann aber auch zu Verwaltungsstrafen in der Höhe von 150 bis 7270 Euro kommen, wenn gegen Vorschrif­ ten des Forstgesetzes verstoßen wird. Wald und Wiese: Vorsicht geboten

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