GELD-Magazin, Juni 2021

C orona mischt die Karten in der Ar- beitswelt neu, im Fokus dabei: Te- leworking. Arbeitsminister Martin Kocher sagte anlässlich der Präsentation ei- ner OGM-Studie zum Thema: „Klar ist, Ho- meoffice ist gekommen, um zu bleiben und wird uns auch nach der Pandemie im Ar- beitsleben weiter begleiten.“ Die überwie- gende Mehrheit der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer in Österreich waren laut der Analyse mit dem Homeoffice während der Krise zufrieden: Über 90 Prozent der Be- fragten geben an, dass Teleworking, trotz zumeist kurzfristiger Einführung, überwie- gend sehr gut oder eher gut funktioniert. Mehr als zwei Drittel sehen die Zukunft, auch nach der Krise, im flexiblen Arbeiten zwischen Büro und Homeoffice. Hohe Akzeptanz Ein ähnliches Bild zeichnet die „Hopes & Fears Survey 2021“ von PwC, eine der größ- ten Arbeitnehmer-Umfragen weltweit mit rund 32.500 Befragten aus 19 Nationen. Eine zentrale Hoffnung stellt der Studie zu- folge die langfristige Umstellung auf Tele- working dar, das auch über Bürotätigkeiten hinaus Anwendung finden soll. Von Jenen, die im Homeoffice arbeiten können, wün- schen sich 72 Prozent künftig eine Mi- schung aus persönlicher Anwesenheit und Teleworking. Nur neun Prozent geben an, wieder Vollzeit in ihr ursprüngliches Ar- beitsumfeld zurückkehren zu wollen. Das Homeoffice muss sich jedoch nicht nur auf Bürojobs beschränken: 43 Prozent der Be- fragten in Handwerksberufen und 45 Pro- zent in Lehrberufen geben an, dass einige Elemente ihrer Tätigkeit auch remote aus- geübt werden könnten. Somit zeigt sich deutlich, dass an verstärkter „Fernarbeit“ kein Weg vorbeiführt. Logisch also, dass dieser Umbruch auch auf eine neue juri- stische Basis gestellt werden muss. In Öster- reich gilt das neue Homeoffice-Gesetz seit 1. April 2021. Um einen Scherz handelt es sich trotz des Datums nicht, an Experten- Kritik mangelt es dennoch nicht. „Bescheidene Ergebnisse“ Ursula Roberts ist langjährige Rechtsanwäl- tin und leitet die Abteilung Arbeitsrecht bei PwC Legal Österreich. Im Gespräch mit dem GELD-Magazin zeigt sie sich vom Homeof- fice-Gesetz nicht überzeugt: „Es hat ein Jahr lang gedauert, um das Gesetz zu verab- schieden, dafür sind die Ergebnisse beschei- den ausgefallen. Das ist meiner Erfahrung nach auch die einhellige Meinung der Com- munity, die sich mit Arbeitsrecht beschäf- tigt: Es ist mehr erwartet worden.“ Klarge- stellt wurde zumindest, dass Homeoffice weder einseitig angeordnet noch einseitig in Anspruch genommen werden kann, es be- darf zwingend einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und den Mitarbeitern. Ein Schwachpunkt betrifft aber den räumlichen Gestaltungsbereich von Teleworking: „Die- ser wurde vom Gesetzgeber sehr eng ge- fasst. Homeoffice liegt dann vor, wenn Ar- beitsleistungen in der eigenen Wohnung er- bracht werden. Was auch einen Neben- wohnsitz oder die Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten mitein- schließt. Nach Vereinbarung mit dem Ar- beitgeber kann das Homeoffice etwa auch auf das Arbeiten im Kaffeehaus oder auf der Parkbank ausgeweitet werden, sehr sinnvoll ist das allerdings nicht. Denn steuerliche Vorteile aus dem Homeoffice-Gesetz kön- nen dann nicht geltend gemacht werden“, erläutert Roberts. Dass in der modernen Ar- WIRTSCHAFT . Homeoffice-Gesetz Kein großer Wurf Endlich wurde Teleworking auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Von einem wirklichen Meilenstein kann man allerdings nur mit viel Fantasie sprechen. So fehlt es zum Beispiel an Flexibilität für die Arbeitnehmer. HARALD KOLERUS Credit: beigestellt; pixabay Arbeiten Sie derzeit im Homeoffice? Immerhin nützen in Österreich rund 40 Pro- zent der Arbeitnehmer Teleworking, so eine Umfrage aus dem heurigen Jahr. Quelle: Statista 5% 0% 15% 10% 25% 20% 35% 30% Fast vollständig 21% Teilweise 20% Gar nicht 33% Habe keine Möglichkeit für Homeoffice 26% Anteil der Befragten „Es stellt sich doch die Frage, wozu wir dieses Gesetz tatsächlich gebraucht haben.“ Ursula Roberts, Partner und Leader Arbeitsrecht bei PwC Legal in Österreich 24 . GELD-MAGAZIN – Juni 2021

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