GELD-Magazin, März 2020

Vermögen aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses). Wenn das Einkommen ab­ züglich eines Taschengeldes (20% der Pensi­ on) zur Abdeckung der Heimkosten nicht ausreicht, kommt die Sozialhilfe bzw. die Mindestsicherung für den Restbetrag auf. Die Bundesländer können sich dieses Geld durch Kostenersatzansprüche nur noch bei den Eheleuten (nicht mehr bei Kindern) zurück­ holen. Die maximalen Regressmöglichkeiten liegen zwischen 30 Prozent des Einkommens des Ehepartners in Wien und 40 Prozent in Vorarlberg. Nur in Niederösterreich und der Steiermark besteht keine Ersatzpflicht für Eheleute. Die Angehörigen Nicht zuletzt aufgrund der hohen Kosten eines Heimplatzes werden 84 Prozent der Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wän­ den und von deren Angehörigen betreut, die mit 950.000 Personen das Rückgrat der Pfle­ ge in Österreich bilden. Zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen fehlt jedoch noch immer ein klares Konzept, wie Alexand­ er Bodmann, Generalsekretär der Caritas Wien, kritisiert. Nach der Abschaffung des Pflegeregresses und der Valorisierung des Pflegegeldes trat mit Beginn dieses Jahres ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Pfle­ gekarenz in Kraft. Als Entgelt gebührt ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Ar­ beitslosengelds. Um den Wunsch nach sei­ nem eigenen Zuhause zu gewähren, aber die Angehörigen von der Last der Pflege zu be­ freien, wird derzeit auch die 24-Stunden-Be­ treuung mit 550 Euro pro Monat (für zwei selbstständige Betreuer/innen) staatlich ge­ fördert. Zusätzlich werden jährlich zahl­ reiche Pflegbedürftige und ihre Angehörigen durch die sozialen Dienstleistungen des soge­ nannten Case- und Caremanagements unter­ stützt. Die Caritas wie der RH fordern dabei einheitliche Qualitätsstandards bei Unter­ stützung, Betreuung und Pflege. „Es kann nicht sein, dass es vom Wohnort abhängt, welche Unterstützung ich im Pflegefall be­ komme“, so Bodmann. PrivateVorsorge „Auf den ersten Blick könnte durch die Ab­ schaffung des Pflegeregresses der Eindruck entstehen, dass die private Pflegevorsorge aufgrund dieser Maßnahme für die Österrei­ cher an Attraktivität verliert“, so Hemma Massera, Chefin der Gesundheitssparte bei der Generali Versicherung. „Wir meinen aber, dass private Pflegevorsorge, unabhängig von der Ausgestaltung und dem Ausmaß der Un­ terstützung durch den Staat, künftig sogar an Bedeutung gewinnen wird.“ Nur drei Prozent der Bevölkerung haben diesbezüglich privat vorgesorgt. Grundsätzlich stehen derzeit zwei Varianten zur Auswahl. Bei der ersten Variante orientiert sich der Leistungsan­ spruch an der Einstufung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier wird nach Feststel­ lung der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente ausbezahlt, die sich nach der Pflege­ stufe und dem gewählten Tarif richtet. Die zweite Variante ist auf die tatsächlichen Be­ dürfnisse des Betroffenen ausgerichtet. In diesem Modell sind bestimmte Tätigkeiten des täglichen Lebens versichert. Können diese Tätigkeiten durch Pflegebedürftigkeit nicht mehr durchgeführt werden, so entsteht auch hier der Anspruch auf Versicherungslei­ stung und die monatliche Rente wird ausbe­ zahlt. Wann für den Versicherungsnehmer ein Leistungsanspruch entsteht, wird bei den verschiedenen Produkten unterschiedlich ge­ handhabt. Manche Produkte setzen eine schwere Pflegebedürftigkeit voraus, andere leisten bereits ab Pflegestufe eins. Zudem be­ stehen Unterschiede bei den Höchstsätzen in den jeweiligen Pflegestufen sowie den Warte­ fristen vor einem möglichen Leistungsbezug. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungen sind die Tarife für private Pflegeversiche­ rungen schwer miteinander vergleichbar. Aufgrund der Vielfältigkeit des Angebots wäre es daher ratsam, einen Versicherungs­ experten zu konsultieren, um das beste Pro­ dukt für sich zu finden. Stationäre Pflege-Kosten/Tag Es handelt sich um die Gesamtkosten, unab- hängig davon, wer sie trägt (das heißt ohne Abzug von Eigenbeiträgen der Pflegebedürf- tigen inkl. Investitionskosten), soweit sie über Informationen des jeweiligen Landes ermittelbar waren. Quelle: RH Durchschnitt: 123,20 € 180 € 160 € 140 € 120 € 100 € 80 € 60 € 40 € 20 € 0 € 161,- Wien 151,- Vorarlberg 132,- Niederösterreich 126,- Tirol 117,- Oberösterreich 116,- Burgenland 113,- Steiermark 101,- Salzburg 91,- Kärnten März 2020 – GELD-MAGAZIN . 59

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