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16. September 2022

Felix Haupt über Ad-hoc-Meldungen

Transparenz spielt auf dem Aktienmarkt eine entscheidende Rolle. Schließlich wollen Anleger, die ihr Geld in Unternehmen investieren, jederzeit über die wichtigsten Entwicklungen informiert werden, um auf dieser Grundlage begründete Entscheidungen über Investments und Desinvestments treffen zu können.

Zerbor/stock.adobe.com

Um die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, verpflichtet die Finanzaufsicht Emittenten von Finanzinstrumenten wie Aktien und Anleihen zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen. Worum es sich dabei handelt und wie Ad-hoc-Meldungen funktionieren, erklärt Börsenexperte Felix Haupt in diesem Beitrag.

Die wichtigsten Informationen zur Ad-hoc-Meldung im Überblick

Gemäß deutschem Wertpapierhandelsgesetz sind Emittenten von Aktien, Anleihen und vergleichbaren Finanzinstrumenten verpflichtet, Mitteilungen zu wichtigen Ereignissen ohne schuldhaftes Zögern der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Als wichtig gelten Ereignisse, die einen erheblichen Einfluss auf den Börsenkurs und die Marktkapitalisierung von Unternehmen haben.

Typische Fälle, in denen eine Ad-hoc-Meldung erforderlich ist:

  • * Planung einer Übernahme oder Fusion
  • * Gewinnwarnungen
  • * Verdacht auf Bilanzmanipulation
  • * Veränderungen in zentralen Unternehmenspositionen
  • * Antrag des Emittenten auf Widerruf der Börsenzulassung
  • * Vorstände und Aufsichtsräte, die Aktien ihres Unternehmens kaufen oder verkaufen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Ad-hoc-Mitteilungen befinden sich in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (MAR).

Warum gibt es Ad-hoc-Mitteilungen?

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, verfolgt mit der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität das Ziel, Marktteilnehmer vor einer Benachteiligung durch den Missbrauch von Insider-Informationen zu schützen – etwa dann, wenn Vorstände große Aktienchargen kaufen, weil sie Entwicklungen bereits absehen, die normale Anleger noch nicht kennen (Directors Dealing).

Erst, wenn börsennotierte Unternehmen alle Marktbeteiligten umgehend und umfassend über Insiderinformationen aufklären, ist es Anlegern möglich, fundierte Entscheidungen zu treffen, ohne gegenüber Insidern benachteiligt zu sein.

Tipp: Einen Überblick über aktuelle Ad-hoc-Mitteilungen können sich Anleger zum Beispiel im News-Bereich der Börse Frankfurt verschaffen.

So funktionieren Ad-hoc-Mitteilungen

Registriert ein Unternehmen eine Entwicklung, die gem. § 15 WpHG veröffentlichungspflichtig ist, hat es maximal vier Tage Zeit, die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen. Hierzu übermittelt es die Informationen zunächst an die BaFin und an die Börsen, an denen seine Wertpapiere gehandelt werden. Dort wird dann geprüft, ob die Informationen so schwerwiegend sind, dass die Aktie für einige Zeit aus dem Handel genommen werden sollte, um Anleger zu schützen und die Situation zu deeskalieren.

Schätzt die BaFin die Ad-hoc-Mitteilung als relevant ein, wird sie an die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Mitteilungen weitergeleitet, die sie wiederum über verschiedene Medienkanäle verbreitet. Die auch als Deutsche Gesellschaft für Ad hoc Publizität mbH (DGAP) bekannte Gesellschaft wurde 1996 gemeinsam von der Deutsche Börse AG, der Reuters AG und den Vereinigten Wirtschaftsdiensten gegründet. 2005 erfolgte ihr Verkauf an die Equity Story AG und 2014 fusionierte sie mit der EQS Group AG mit Sitz in München.

Damit Ad-hoc-Mitteilungen schnell überblickt werden können, müssen sie bestimmten formalen und inhaltlichen Vorgaben entsprechen. So muss beispielsweise bereits in der Kopfzeile ein deutliches Schlagwort enthalten sein, dass den Inhalt der Meldung zusammenfasst. Darüber hinaus müssen Informationen zum Datum und zu der Art und Weise enthalten sein, wie das Unternehmen und die Anleger von der Entwicklung betroffen sind.

Einen Überblick über alle Vorgaben findet man auf der Webseite der BaFin.

Probleme mit Ad-hoc-Mitteilungen

Als in den Jahren um die Jahrtausendwende das Zeitalter der New Economy, also des Übergangs einer auf klassische Warenproduktion ausgerichteten hin zu einer dienstleistungs- und digitalisierungsorientierten Wirtschaft erfolgte, stieg die Zahl der Ad-hoc-Mitteilungen in wenigen Jahren um das Fünffache an. Das hing vor allem damit zusammen, dass viele Unternehmen positive Meldungen nutzten, um damit Einfluss auf ihren Börsenkurs zu nehmen. Wurde dieses Problem 2002 auch mit der Regelung gelöst, welche Informationen als Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben werden dürfen und welche nicht, so gibt es in der Praxis doch auch heute noch Probleme.

Rechtsprechung und aufsichtsrechtliche Anforderungen eröffnen nämlich noch immer große Spielräume, wenn es um die Ausgestaltung und Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen geht. Ausgestaltungsspielraum besteht etwa hinsichtlich der Frage, wie konkret eine Information sein muss, damit sie öffentlich mitgeteilt werden muss. Auch gibt es die Möglichkeit, einen Emittenten gem. § 15 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz von seinen Publizitätspflichten zu entbinden, wenn die Gefahr einer Irreführung der Öffentlichkeit besteht, die Vertraulichkeit der Insiderinformation sichergestellt ist und wenn es der Schutz berechtigter Interessen erfordert. Dadurch kann im Zweifel erst im Nachhinein entschieden werden, ob Informationspflichten verletzt wurden oder nicht.

Empfehlungen für Aktieninhaber

Aktienkäufer wollen mit ihren Investitionen möglichst hohe Renditen bei möglichst geringem Risiko erzielen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür ist die gewissenhafte Beobachtung der Finanzmärkte. Nur, wenn man Entwicklungen frühzeitig registriert, kann man effektiv darauf reagieren und sein Portfolio umschichten. Eine zentrale Rolle spielen dabei Ad-hoc-Mitteilungen. Aus ihnen lassen sich wichtige Informationen schnell entnehmen, sodass zeitnah geeignete Schritte eingeleitet werden können. Für Aktionäre empfiehlt es sich entsprechend, die wichtigsten Börsenjournale tagesaktuell zu verfolgen.

Über Felix Haupt: Felix Haupt von der BeJoCo Finanzinformationen GmbH ist Trading- und Börsenexperte. Er verfügt über jahrelange Erfahrung mit verschiedensten Anlageklassen und teilt sein Wissen unter anderem mit seinem erfolgreichen Börsenbrief. Damit kann jeder Interessierte nachvollziehen, wie man durch den Kauf von Aktien und Hebelscheinen ein erfolgreiches Depot aufbaut. Neben seiner Arbeit an der Börse verfügt Felix Haupt auch über umfangreiche Erfahrungen im Bereich Persönlichkeitsentwicklung.Weiterführende Informationen von und über Felix Haupt

Weiterführende Informationen von und über Felix Haupt
Erfahrungen von Abonnenten des Felix-Haupt-Börsenbriefs: https://felix-haupt-erfahrungen.de/
Der Lebenslauf von Felix Haupt: https://felixhaupt.com/
Felix Haupt über die Auswahl von Fonds: https://www.wz.de/ratgeber/geld-und-recht/boersenexperte-felix-haupt-ueber-fonds-darauf-muss-man-bei-der-auswahl_aid-64408535
Felix Haupt zum Thema Aktienkauf: https://wirtschaft.com/felix-haupt-darauf-sollte-man-beim-kauf-von-aktien-achten/

Gastbeitrag: Felix Haupt
Fotocredit: Zerbor/stock.adobe.com

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