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30. September 2020

European Green Deal und EU-Taxonomie-Verordnung

Seit Jahresbeginn werden der European Green Deal und das EU-Klassifikationssystem für nachhaltige ökonomische Aktivitäten diskutiert. Warum diese Policy-Initiativen richtungsweisend sind und nachhaltiges Investieren neu definieren.

„Die Europäische Kommission hat diese neue Wachstumsstrategie Ende 2019 vorgestellt. Der Green Deal umfasst Maßnahmen, Policies und Finanzierungsmechanismen, die die EU bis zum Jahr 2050 CO2-neutral machen sollen“, sagt Arnaud Langlois, Portfoliomanager des 1798 TerreNeuve Fonds bei Lombard Odier Investment Managers. „Gleichzeitig handelt es sich um ein klassisches keynesianisches Instrument, das in den Bereichen Dekarbonisierungstechnologien, Recycling und effiziente Ressourcennutzung in beispiellosem Umfang Investitionen anstoßen und Arbeitsplätze schaffen soll.

Die COVID-19-Pandemie und die darauffolgende Wirtschaftskrise haben die Voraussetzungen für die EU-Staaten geschaffen, sich hinter den European Green Deal zu stellen und diesen zum Fundament des wirtschaftlichen Aufschwungs in Europa zu machen. Am 27. Mai dieses Jahres hat die Europäische Kommission zusätzlich zum auf sieben Jahre ausgelegten Haushalt von 1,1 Billionen Euro, einen 750 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds mit dem Namen Next Generation EU vorgeschlagen. Um auf diesen Fonds zugreifen zu können, müssen die Mitgliedsstaaten zum ökologischen und digitalen Wandel in der EU beitragen. Laut Euractiv, einem Nachrichtenportal mit Fokus auf die EU-Politik, umfassen die Vorschläge Investitionen in Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien, Wasserstoff, saubere Mobilität und kreislauforientierte Wirtschaft in Höhe von einer Billion Euro.

Den Großteil des Geldes wird die EU in Form von Zuschüssen zur Verfügung stellen. Die geförderten Projekte werden dafür von der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit dem Green Deal überprüft. Dieses Verfahren ist aus mehreren Gründen richtungsweisend:

Erstens: Da die Europäische Kommission erstmals Schulden aufnimmt und Erträge an die Mitgliedstaaten verteilt, werden erstmalig Schulden auf EU-Ebene vergemeinschaftet.

Zweitens sorgen die Zuschüsse dafür, dass Staaten und Unternehmen tatsächlich in die im Green Deal definierten Bereiche investieren, während Kredite nicht zwangsläufig in Anspruch genommen werden.

Drittens greift die EU auf Instrumente wie Regulierungen, Subventionen und Sanktionen zurück, um den Erfolg der Investitionen zu garantieren. Sie bezuschusst zum Beispiel den CO2 -Preis für neue Technologien und führt Steuern auf CO2-Emissionen und Plastik ein.

Der Aufbauplan für Europa und der EU-Haushalt werden die üblichen Kompromisse erfordern. Doch bereits jetzt genießen die beiden Initiativen die Rückendeckung durch Frankreich und, noch entscheidender, Deutschland, was deren Erfolg sichern sollte.“

Lombard Odier IM/sj

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