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5. Mai 2021

Ballard Power: Die Partylichter gehen aus

Weiterhin stehen Brennstoffzellen-Aktien an den Börsen weltweit unter Beschuss. Gestern (4. Mai) traf es die Ballard-Power-Aktie schwer und der Titel ging mit einem Abschlag von über 19 Prozent aus dem Handel.

Der professionelle Day- und Swingtrader Achim Mautz kommentiert auf lynxbroker.de: „Die Kurse werden derzeit regelrecht in der Luft zerrissen und die Lage erinnert stark an das Platzen der Blase bei den Cannabis-Aktien vor wenigen Jahren.“

Börse kennt hier kein Pardon

„Die Geschichte wiederholt sich einmal mehr. Alles was zu steil und zu parabolisch nach oben läuft, wird wenig später wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt. Die Börse kennt hier kein Pardon. Doch was war der Grund für den massiven Kursverlust? Es waren die Ergebnisse zum abgelaufenen Quartal. Der gemeldete Verlust war leicht höher als erwartet, und auch die Umsätze waren hinter den Schätzungen der Analysten geblieben. Erwartet wurden 26,1 Millionen USD, doch Ballard Power schaffte es lediglich auf 17,6 Millionen USD. Da lagen wohl einige Analysten deutlich daneben.“

Die Party ist vorbei

„Auch die Branchenkollegen Powercell und FuelCell verloren deutlich an Wert. Die Party ist also vorbei und die Talfahrt der Branche dürfte wohl noch einige Wochen, wenn nicht sogar Monate anhalten. Bullen werden sich hüten ins fallende Messer zu greifen und solange wir keine technischen Signale einer möglichen Trendwende bekommen, sollten Anleger lieber die Finger von Aktien der Branche lassen. Solange die Serie von tieferen Hochs und tieferen Tiefs weiter fortgesetzt wird, geht unsere Einstufung auf Ballard Power auf die bärischen Seite.“

Ballard Power, ISIN: CA0585861085

Chartanalyse: Trendbetrachtung auf Basis 6 Monate, Aussicht: NEUTRAL

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Disclaimer: Diese Publikation ist eine Marketingmitteilung im Sinne des § 63 Abs. 6 Wertpapierhandelsgesetz und beinhaltet weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 85 WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie erfüllt deshalb nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen/Anlageempfehlungen. Für die LYNX B.V. Germany Branch (im Folgenden LYNX genannt) oder ihre Mitarbeiter besteht daher kein gesetzliches Verbot, vor Veröffentlichung der Information in den darin genannten Wertpapierprodukten zu handeln.

LYNX/HK

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